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Antrag 03 / Wettbewerb nicht auf Kosten der Beschäftigten und der Qualität

Antrag 3 der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen zur 139. Vollversammlung der AK-Wien am 2. April 2004
Antrag angenommen (Auschuss Arbeitsmarkt)

FSG, ÖAAB, FA, BDFA, BMW, GLB: Ja

GA: für Zuweisung

Antragsbearbeitung

 

Die 139. Vollversammlung der AK-Wien fordert:

  • die Herausnahme nicht prioritärer Dienstleistungen aus dem Bundesvergaberecht
  • Um die negativen Auswirkungen auf die Qualität von Leistungen zu vermeiden und die Spirale der Präkarisierung von Beschäftigungsverhältnissen zu stoppen, soll ausschließlich ein Qualitätswettbewerb, nicht aber der Preiswettbewerb gefördert werden.
  • Damit es nicht zur Wettbewerbsverzerrung zugunsten von prekären Beschäftigungsverhältnissen kommt, sollen Anbieter mit einem Entlohnungsniveau, das vergleichsweise unter dem entgeltlichem Mindeststandard für ‚normale’ Dienstverträge liegt, aus dieser Tatsache keinen Wettbewerbsvorteil erzielen können.
  • Die Bewertung von Erfolg bzw. Misserfolg von bisher erbrachten Leistungen ist ein wichtiges Kriterium für die Beurteilung von Qualität und soll daher bei der Zuschlagserteilung zulässig sein.
  • Um gemeinnützige Einrichtungen mit spezialisiertem Know-How zu erhalten, soll mit diesen eine längerfristige Kooperation eingegangen werden.

 

Nachdem Österreich die EU-Vergaberichtlinien weitaus restriktiver umgesetzt hat als europarechtlich erforderlich gewesen wäre, unterliegen nunmehr auch nicht-prioritäre Dienstleistungen, wie etwa die Vergabe von Aufträge an Bildungsträger, dem strengen Wettbewerb.
Auch bei Qualifizierungsmaßnahmen, die das AMS von externen Bildungseinrichtungen zukauft, kommt nunmehr das Bundesvergaberecht (Ausschreibung) voll zur Anwendung. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass ein enormer Wettkampf zwischen den Bildungseinrichtungen stattfindet, der insbesondere als Preiswettbewerb ausgetragen wird. Entgegen jeder ökonomischen Logik sieht das Bundesvergaberecht vor, dass der bisherige Erfolg bzw. Misserfolg von bereits durchgeführten Maßnahmen bei der Entscheidung für einen künftigen Auftrag nicht beurteilt werden darf. Dies hat zur Folge, dass die Zuschlagsentscheidung an den Konzepten und am Preis gemessen wird.
Es ist zu befürchten, dass sich der Preiswettbewerb auf die Qualität der Maßnahmen und die Entwicklung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in Bildungseinrichtungen nachteilig auswirkt. So sind Bildungseinrichtungen die mit angestelltem Personal arbeiten, die höhere Lohnkosten aufgrund einer langjährigen Beschäftigtenstruktur haben und die fixe Raumkosten haben, in einem Wettbewerbsnachteil. Um mit billigeren Bildungsträgern konkurrieren zu können, wird eine Spirale der Kostenreduktion in Gang gesetzt. Denn mit geringeren Personalkosten, verringerten Weiterbildungsinvestitionen und Einsparung bei den sonstigen Kosten erhöht sich die Chance auf Zuschlagserteilung. Vor allem für kleinere, spezialisierte Bildungseinrichtungen, wie Fraueneinrichtungen, sind die verschärften Konkurrenzbedingungen von existenzieller Bedrohung. Diese Einrichtungen sind in der Regel gemeinnützig und verfügen über keine finanziellen Rücklagen, mit welchen sie Perioden ohne Aufträge überbrücken könnten. Ohne längerfristige Kooperationen sind daher erfahrene Einrichtungen, die sich in der Vergangenheit bewährt haben, in ihrem Bestand gefährdet sein. Längerfristig gesehen könnte der harte Konkurrenzkampf auch Mehrkosten verursachen, weil durch die Schließung von AMS-finanzierten Einrichtungen mühsam wieder das Know-How aufgebaut werden muss und unter Umständen auch bereits erfolgte Investitionen (z.B. für die räumliche Ausstattung) verloren gehen.

 

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