Antrag 02 / Einführung einer Wiener Grundsicherung
Antrag 2 der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen zur 143. Vollversammlung der AK-Wien am 07.November 2005
Antrag zugewiesen (Ausschuss Sozialpolitik)
BDFA: Ja
ÖAAB, FA, GLB: Nein
FSG, BM: für Zuweisung
GA: Unterschiedlich
Die AK-Wien fordert die Einführung einer Wiener Grundsicherung, bestehend aus
- einer Geldleistung von Euro 800.—pro Erwachsenen (Kinder 30%) im Bedarfsfall und die Prüfung des Anspruchs sowie die allfällige Auszahlung binnen zwei Wochen nach Antragstellung
- einem Rechtsanspruch auf Information, Beratung und Betreuung (soziale Dienstleistungen)
- die Einführung einer AktivCard mit Zugangserleichterungen zu öffentlichen Dienstleistungen der Stadt Wien bzw. der Tochtergesellschaften
Hintergrund:
15% der Wiener Wohnbevölkerung erzielt ein Einkommen unter der Armutsgefährdungs-schwelle von 785 Euro (2003). Die Zahl der SozialhilfebezieherInnen steigt enorm. Ein guter Teil der dieser Menschen erhält so genannte Richtsatzergänzungen, also Soziahilfe, obwohl sie einer entweder einer sehr schlecht entlohnten Beschäftigung nachgehen oder Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung haben.
Von den österreichweit geschätzten 100.000 SozialhilefbezieherInnen leben ca. 70.000 in Wien.
Die Sozialhilferichtsätze liegen unter der Armutsgefährdungsschwelle.
Begründung:
Niemand in Wien sollte im Bedarfsfall mit einer Leistung unter der anerkannten Armutsschwellen auskommen müssen.
Armutsbekämpfung heißt auch soziale Inklusion, Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen. Daher müssen Leistungen, die zur Verhinderung und Überwindung von Ausgrenzung wie Sozialberatung, Schuldnerberatung, Betreuungsleistungen, und vieles mehr leicht zugänglich für alle die es brauchen in ausreichender Zahl zu Verfügung stehen. Weiters muss die ausgleichende Wirkung von öffentlichen Dienstleistungen verstärkt werden. Der leistbare Zugang für Menschen mit niedrigem Einkommen ist ein entscheidender Teilhabefaktor.