Antrag 07 / Für rechtliche Absicherung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften
Antrag 7 der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/unabhängige GewerkschafterInnen zur 143. Vollversammlung der AK-Wien am 7. November 2005
Antrag angenommen
FSG, BDFA, GLB: Ja
ÖAAB, FA, GA, BM: Nein
Die AUGE/UG beantragt: Die AK möge sich auf Bundesebene dafür einsetzen und Lobbyarbeit leisten für oben angeführten rechtlichen und sozialen Absicherungen von Lebensgemeinschaften sowohl verschieden- als auch gleichgeschlechtlicher Paare. Setzen wir ein Zeichen, damit wir in Österreich nicht wieder ein Schlußlicht dieser Forderungen sind.
Die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare in den Niederlanden und Spanien wurde bereits Wirklichkeit. Selbst die SchweizerInnen stimmten bei einem Referendum mit großer Mehrheit für die Gleichstellung lesbischer und schwuler Partnerschaften. Während überall in Europa Diskriminierungen von Lesben und Schwulen abgeschafft werden, hinkt Österreich nach.
Gleichstellung für Lesben, Schwule und TransGender ist in Österreich ein Fremdwort.
Gleichstellung heißt bei Lebensgemeinschaften, sowohl verschieden- als auch gleichgeschlechtlicher Paare, etwa die Einführung eines Zivilpakts (ZIP). Er ist neben der Ehe eine neue Rechtsform. Er soll ermöglichen, dass unverheiratete Paare ihre Beziehungen rechtlich absichern können. Ausserdem beinhaltet er eine rechtliche Gleichstellung mit der Ehe hinsichtlich
- Krankenversicherung
- Pflegeurlaub
- Einkommensteuergesetz
- Erbrecht, Erbschafts- und Schenkungssteuer (niedrige Steuerklasse I statt hohe Steuerklasse V)
- Mietrecht (z.B. Abtreten der Wohnung nach Tod) ect...
- Fremdenrecht (Fremden-, Ausländerbeschäftigungs-, Asylgesetz).
- Adoption (Fremdkind- und Stiefkindadoption).