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Antrag 09 / Grenzüberschreitender KonsumentInnenschutz in der EU

Antrag 9 der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen zur 143. Vollversammlung der AK-Wien am 7. November 2005

Antrag angenommen

FSG, ÖAAB, FA, GA, BDFA: Ja

BM, GLB: für Zuweisung

 

Die AK möge auf europäischer Ebene Lobbyarbeit in den Interessenvertretungen der ArbeitnehmerInnen und KonsumentInnen sowie bei den EU-Abgeordneten betreiben, um den Kürzungsbeschluss rückgängig zu machen. Weiters möge die AK Wien eine entsprechende Aufforderung an die Österreichische Bundesregierung richten, dass hier entsprechende Initiativen im Interesse der europäischen VerbraucherInnen gesetzt werden.  KonsumentInnenschutz darf in  der Europäischen Union nicht zur Nebensache werden. Die Existenz eines ECC in Österreich muss gesichert sein.

Die Europäische Union hat den freien Verkehr von Waren, Personen und Dienstleistungen innerhalb der Mitgliedsstaaten ermöglicht. KonsumentInnen erleben diese Freiheit hautnah
beim Urlaub im Ausland, beim Kauf von Waren oder bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedsstaat (zum Beispiel im Versandhandel und beim Online-Einkauf). Dabei können jedoch Probleme auftauchen, wenn Erzeuger- oder Handelsunternehmen einerseits und KonsumentInnen andererseits in unterschiedlichen Mitgliedsstaaten ansässig sind, da KonsumentInnen in einem anderen Land nur mit Mühe reklamieren oder sonstige Rechte durchsetzen können. Daher wurden in  den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union Europäische Verbraucherzentren (European Consumer Centers, ECC) eingerichtet. Sie unterstützen KonsumentInnen bei grenzüberschreitenden Problemen. KonsumentInnen können an ihrem Wohnort beraten und betreut werden, während eine andere Partnerorganisation des Netzwerkes mit Standort am Firmensitz des beteiligten Unternehmens direkt vor Ort interveniert. Dadurch können kostspielige Gerichtsverfahren für KonsumentInnen in vielen Fällen vermieden werden.
Daneben führen die ECC auch Untersuchungen durch, um  Schwachstellen aufzuzeigen. Dass es z.B. eine EU-Richtlinie zur grenzüberschreitenden Banküberweisung gibt, die die Spesen und die Dauer von Banküberweisungen innerhalb der Euro-Zone beschränkt, ist wesentlich ein Verdienst der ECC, die zu diesem Thema gemeinsam internationale Erhebungen durchgeführt haben. Auch in den neu beigetretenen Mitgliedsstaaten sorgen die ECC für die praktische Umsetzung der europaweiten Standards im KonsumentInnenschutz.
Nun will jedoch die Europäische Kommission die Mittel für diese ECC kürzen. Dies könnte die Arbeit der ECC gefährden. Außerdem wäre dies das falsche Signal an Europas KonsumentInnen, wenn die Vertretung ihrer Anliegen Sparmaßnahmen zum Opfer fällt.

 

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