Antrag 01 / Für eine solidarische Finanzierung des Gesundheitssystems!
Antrag 1 der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen zur 142. Vollversammlung der AK-Wien am 15. April 2005
Antrag angenommen
FSG, BM, BDFA, GLB: Ja
ÖAAB, FA, GA: für Zuweisung
Die Arbeiterkammer Wien fordert eine Verbreiterung der Beitragsgrundlage zur Finanzierung der öffentlichen Gesundheitssysteme auf alle Einkommensarten (z.B. Kapitalerträge, Einkommen aus gewerblicher Vermietung und Verpachtung, Unternehmensgewinne, etc. – mit Freibeträgen für niedrige Erträge)
Die Erhöhung von Rezeptgebühren oder der Tagessätze in den Spitälern kann nur als „Krankenbestrafungssteuer“ bezeichnet werden und trifft vor allem einkommensschwache Gruppen. Um eine solidarische, sozial ausgewogene Finanzierung eines qualitativ hochwertigen öffentlichen Gesundheitssystems sicherzustellen sind derartige Selbstbehalte untauglich.
Vielmehr gilt es, das überkommene Finanzierungssystem – nämlich die einseitige Abgabebelastung von Lohneinkommen bzw. Einkommen aus Selbständigentätigkeit - zu überdenken, und die Finanzierung der Gesundheitssysteme auf eine neue Basis zu stellen.
So sind derzeit Kapitalerträge, Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, Einkommen aus Unternehmensbeteiligungen und Unternehmensgewinne aus der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme herausgenommen.
Diese krasse Ungleichbehandlung unterschiedlicher Einkommensarten gilt es zumindest im Bereich der Sozialversicherungspflicht zu beseitigen und die Diskriminierung von Lohneinkommen gegenüber anderen Einkommensarten zu beenden. Ausserdem würden sich aus einer Ausweitung der Beitragsgrundlage finanzielle Spielräume für eine Entlastung der Lohneinkommen ergeben (z.B. Anhebung der Negativsteuer, Absenkung der lohnabhängigen Beiträge zur Sozialversicherung etc.).