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Antrag 05 / Überprüfung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes

Antrag 5 der AUGE/UG Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen zur 142. Vollversammlung der AK-Wien am 15. April 2005

Antrag zugewiesen (Ausschuss Arbeitsmarkt)

BM, BDFA, GLB: Ja

FA: Nein

FSG, ÖAAB, GA, : für Zuweisung

Antragsbearbeitung

 

Die Vollversammlung der AK Wien beschließt die Überprüfung dieser Gesetze im Hinblick auf die Rechtskonformität zum Gleichbehandlungs­gesetz durch die RechtsexpertInnen der AK-Wien bzw. der Bundesarbeitskammer.
Über das Ergebnis dieser Überprüfung ist der Vollversammlung Bericht zu erstatten.

Laut aktuellen AMS-Statistiken beträgt die Anzahl der AusländerInnen unter den Arbeitslosen in Wien bei den Männern 30% und bei den Frauen 20%. Im Vergleich zur gesamten Anzahl der ausländischen Bevölkerung in Wien (18%) ist diese Zahl enorm hoch.
Einer der Gründe dafür ist, dass das Ausländerbeschäftigungsgesetz zu wesentlichen Nachteilen für MigratInnen führt. Die Regelung, wonach AusländerInnen als erste zu kündigen und immer wieder auf eine Beschäftigungsbewilligung angewiesen sind, die nur dem Arbeitgeber erteilt wird, verursacht Chancenungleichheit.

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