Antrag 10 / Europäischer Haftbefehl und die Freiheit der Kunst
Antrag 10 der AUGE/UG Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen zur 142. Vollversammlung der AK-Wien am 15. April 2005
Antrag angenommen
FSG, BDFA, GLB: Ja
ÖAAB, FA, GA, BM: Nein
Die Vollversammlung der AK Wien beschließt die Überprüfung der Auswirkungen des EU-Haftbefehls auf die Arbeitsbedingungen der österreichischen Kunstschaffenden durch die RechtsexpertInnen der AK-Wien bzw. der Bundesarbeitskammer und die Entwicklung eines entsprechenden Informationsangebotes für KünstlerInnen in Zusammenarbeit mit der zuständigen Gewerkschaft.
Sehr viele Kunstschaffende sehen ihre Aufgabe darin mit den Mitteln der Kunst gesellschaftliche Zusammenhänge zu hinterfragen, Missstände sichtbar zu machen und Grenzen und Tabus auszuweiten und zu brechen. Dies ist für große Teile der Kunstproduktion die Grundlage ihres Arbeitens.
Am 19. Jänner 2005 wurde nun erstmals ein österreichischer Künstler (Gerhard Haderer) in Griechenland wegen Beschimpfung einer Religionsgemeinschaft zu sechs Monaten Haft verurteilt. Rechtsgrundlage dafür ist der § 199 des Griechischen Strafgesetzes. Durch den Europäische Haftbefehl muß der verurteilte Künstler, sobald er sich in irgendeinem europäischen Mitgliedsland aufhält, in dem es einen ähnlichen Blasphemieparagrafen gibt, inhaftiert bzw. an Griechenland ausgeliefert werden.