Antrag 04 / Einrichtung einer Arbeitslosenanwaltschaft
Antrag 4 der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen zur 145. Vollversammlung der AK-Wien am 7. November 2006
Antrag mehrheitlich angenommen (Ausschuss Arbeitsmarktangelegenheiten und Integration)
FSG, BM, BDFA, GLB: Ja
ÖAAB, GA: Nein
FA: für Zuweisung
Die Kammer für Arbeiter und Angestellte Wien tritt für die Einrichtung einer Arbeitslosenanwaltschaft nach folgenden Grundsätzen ein:
- Die Arbeitslosenanwaltschaft ist eine vom AMS unabhängige und weisungsfreie Einrichtung, die im Endausbau in jedem Bundesland errichtet wird.
- Die Inanspruchnahme ist für arbeitslose Menschen kostenlos und freiwillig.
- Die Finanzierung erfolgt durch Bundesmittel, eine Finanzierung aus dem Beitragsaufkommen der Arbeitslosenversicherung scheidet dabei allerdings aus.
- Ihre hauptsächlichen Aufgaben liegen in der Öffentlichkeitsarbeit und in ihrer Funktion als Beschwerdestelle.
- Die Arbeitslosenanwaltschaft führt keine Vermittlungstätigkeit und auch keine vertiefte Einzelfallberatung durch.
- Die Arbeitslosenanwaltschaft soll informell in die Planung von regionalen und überregionalen Schulungs- und Qualifikationsmaßnahmen eingebunden sein. Dasselbe gilt für die Begutachtung von einschlägigen Gesetzesvorhaben.
- Die Arbeitslosenanwaltschaft hat jährlich an den Nationalrat Bericht über ihre Tätigkeit und die Entwicklung der Lebenslage Arbeit suchender Menschen in Österreich zu erstatten.
Begründung:
Die Zahl der von Leistungen des Arbeitsmarktservice abhängigen Menschen war noch nie so hoch wie in den letzten zwei Jahren. Für die Politik war diese Rekordarbeitslosigkeit jedoch bisher kein Anlass, sich mit der Lebenssituation der betroffenen Menschen auseinanderzusetzen und Strategien zu entwickeln, wie diesen Menschen geholfen werden kann. Im Gegenteil: immer gefinkeltere und zynischere Mittel und Wege wurden gefunden, um arbeitslose Menschen aus der Statistik und oftmals sogar aus dem Bezug von Leistungen zu bekommen.
Eine sehr hohe Zahl von Verurteilungen durch den Verwaltungsgerichtshof macht deutlich, dass das AMS auf Wunsch der Politik nicht in der Lage oder bereit ist, das geltende Recht einzuhalten und die legitimen Ansprüche und Interessen der lohnarbeitslosen Menschen zu berücksichtigen.
Dies ist unter anderem auch deshalb möglich, weil arbeitslose Menschen in Österreich keine Lobby haben. Die Einrichtung einer Arbeitslosenanwaltschaft soll diesen Zustand beenden.