Antrag 05 / Einführung einer bundesweiten Grundsicherung
Antrag 5 der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen zur 145. Vollversammlung der AK-Wien am 07.November 2006
Antrag zugewiesen (Ausschuss Sozialpolitik, Arbeitsrecht und Rechtspolitik)
FSG, ÖAAB, FA, GA, BM, BDFA: für Zuweisung
GLB: Enthalten
Die AK-Wien fordert die zukünftige Bundesregierung auf, die Einführung einer bundesweiten Grundsicherung als umfassendes System der sozialen Sicherung im Bedarfsfall zu beschließen.
Darunter ist zu verstehen:
- Sockelung von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe sowie eine Grundsicherung in der Sozialhilfe von derzeit rund 800 Euro
- Einschleifregelungen bei gleichzeitigem Grundsicherungsbezug und Erwerbseinkommen
- Sabbatical-Regelungen für Aus- und Weiterbildung
- Ausbau von Kinderbetreuung, ganztägiger schulische Betreuung und das Recht auf eine Ausbildung
- Flankierende Maßnahmen wie Mindestlohn in der Höhe von 7 Euro brutto und aktiver Arbeitsmarktpolitik
Das im Rahmen der derzeitigen Koalitionsverhandlungen diskutierte Modell einer „Grundsicherung“ kommt unter Umständen einer Verschärfung der derzeitigen Regelungen gleich. Die Anhebung der Leistungen auf rund 800 Euro ist zwar zu begrüßen, gleichzeitig ist aber zu befürchten, dass die kolportierte Vermögensanrechnung gerade für ArbeitnehmerInnen zu keinerlei Verbesserungen führt.
Das diskutierte Modell ist nicht weitreichend genug und führt den repressiven Ansatz der bestehenden Regelungen fort. Eine weitere Verschärfung ist zu befürchten.
Eine Einschleifregelung ermöglicht den Einstieg ins Erwerbsarbeitsleben und dient auch als Anreiz.
Von Sabbatical-Regelungen für Aus- und Weiterbildung profitieren nicht nur die einzelnen NutzerInnen, es macht auch den Arbeitsmarkt durchlässiger und ist ein wichtiger Beitrag zum Konzept des Lebenslangen Lernens.
Mangelnde Kinderbetreuungseinrichtungen sind ein großes Hindernis für den Wiedereinstieg vor allem von Frauen in den Arbeitsmarkt.
Erwerbsarbeit bleibt eine der besten Armutsbekämpfungsmaßnahmen. Daher muss auch die aktive Arbeitsmarktpolitik ausgebaut werden.
Selbstverständlich sind Grundsicherungsleistungen in der Pensionsversicherung an die Grundsicherung anzugleichen.