Antrag 06 / Grundsicherung ohne Vermögensverwertung und Regress
Antrag 6 der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen zur 145. Vollversammlung der AK-Wien am 7. November 2006
Antrag zugewiesen (Ausschuss Sozialpolitik, Arbeitsrecht und Rechtspolitik)
GLB: Ja
ÖAAB: Nein
FSG, FA, GA, BM, BDFA: für Zuweisung
Die Kammer für Arbeiter und Angestellte Wien tritt dafür ein, das im Zuge der Verhandlungen über eine Grundsicherung allfällige Vermögensverwertungen und Regressmöglichkeiten ersatzlos aus den Konzepten der Grundsicherung gestrichen werden.
Die Grundsicherung hat wie die Sozialhilfe die Aufgabe vorübergehende und länger andauernde Notlagen abzufedern. Dabei bleibt die gesellschafts- und sozialpolitische Zielsetzung, die Eigenständigkeit des/der Betroffenen zu erhalten bzw. wieder herzustellen.
Die Vermögensverwertung als Voraussetzung für den Bezug von Grundsicherung wie derzeit diskutiert, läuft dieser Zielsetzung zuwider, da der/die Betroffenen seine/ihre Notlage erst noch verschärfen muss, um soziale Sicherungsleistungen zu beziehen.
In der laufenden Debatte ist unter Vermögen, dass verwertet werden muss analog zu den einzelnen Sozialhilfegesetzgebungen der Länder allenfalls auch ein PKW, eine selbst genutzte Eigentumswohnung, ein Sparbuch als Vorsorgeleistung und ähnliches zu verstehen.
Die Möglichkeit des Regresses von ausgezahlten Leistungen der Grundsicherung oder der Sozialhilfe dient als Abschreckungsmittel und als Erschwernis, sobald das eigene Einkommen wieder etwas gestiegen ist. Aus der Sicht der oben genannten gesellschafts- und sozialpolitischen Zielsetzung ist es kontraproduktiv Leistungen der sozialen Sicherung in diesem Ausmaß zurück zu fordern.
Beide Punkte zielen in der öffentlichen Debatte auf den vermeintlichen Missbrauch der sozialen Leistungen der sozialen Sicherung ab. Die dahinter stehenden Vorstellung ist, dass Menschen mit einem großen Vermögen zu Unrecht die Grundsicherung beziehen können und sich auf die „faule Haut“ legen.
Dadurch wird es Menschen im unteren Einkommenssegment erschwert sich in prekären Lebenslagen abzusichern. Grundsicherung werden in der Mehrzahl Menschen beziehen, die von ihrer Arbeit nicht leben können, da die Gehälter zu niedrig sind; die mit einer Nettoersatzrate in der Arbeitslosenversicherung unter eine Einkommensgrenze von 800 Euro (12xjährlich) fallen; die prekär oder atypisch beschäftigt sind; die angesichts von 38.016 offenen Stellen auf 255.676 gemeldete Erwerbsarbeitslose auf Stellensuche keine Erwerbsarbeit finden.
Die verteilungspolitische Zielsetzung den Beitrag aus Vermögen am Aufkommen für soziale Sicherungsleistungen zu erhöhen wäre über Ziel gerichtete steuerliche Maßnahmen erreichbar.
In diesem Zusammenhang sei für die gesamte Debatte nochmals darauf hingewiesen, dass der so genannte „Sozialmissbrauch“ seit Jahren stagniert und bei gemessenen 3-5% der LeistungsbezieherInnen liegt.