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Antrag 07 / Mindestlohn

Antrag 7 der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen nzur 145. Vollversammlung der AK-Wien am 7. November 2006

Antrag zugewiesen (Ausschuss Sozialpolitik, Arbeitsrecht und Rechtspolitik)

FA, GA, BM, BDFA: Ja

FSG, ÖAAB: für Zuweisung

GLB: Enthalten

Antragsbearbeitung



Die Kammer für Arbeiter und Angestellte Wien tritt für die Schaffung eines gesetzlichen Mindestlohns von € 7,- brutto in der Stunde ein. Der gesetzliche Mindestlohn ist jährlich entsprechend der Entwicklung des gesellschaftlichen Reichtums zu valorisieren. Die Valorisierung hat zumindest die jährliche Inflationsverlust abzudecken.

In neunundvierzig Berufsfeldern werden Löhne unter € 1000 brutto im Monat für Vollerwerbstätigkeit bezahlt. In zwanzig Berufsfeldern liegen die Mindestlöhne sogar unter € 900,- im Monat. OrdinationsgehilfInnen bei ZahärztInnen und DentistInnen verdienen in 38,5 Stunden € 880,- brutto. Das entspricht einem Nettoeinkommen von € 721,- im Monat. NotariatsgehilfInnen, BlumenbinderInnen, ungelernte FleischhauerInnen in den ersten Berufsjahren, BlumenbinderInnen, Angestellte der Lauda-Air, BäckergehilfInnen oder ZeitungszustellerInnen: Sie alle erhalten einen Kollektivverstragslohn, von dem ein Mensch nicht leben kann.

Nachdem es also einige Branchen gibt, in denen seitens der ArbeitgeberInnen offenkundig keine Bereitschaft besteht, gerechte und existenzsichernde Löhne an MitarbeiterInnen zu zahlen, muss ein gerechter und existenzsichernder Mindestlohn für Niedriglohnbranchen gesetzlich festgelegt werden. Eine derartige Regelung gibt es in achtzehn von fünfundzwanzig EU-Mitgliedsstaaten. Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns auf den britischen Inseln hat dabei nicht nur das Leben der betroffenen ArbeitnehmerInnen deutlich verbessert, sondern darüber hinaus auch dazu beigetragen, Schwarzbeschäftigung in legale Beschäftigung umzuwandeln, da sich Schwarzbeschäftigung für ArbeitgeberInnen nicht mehr gelohnt hat (nachdem der Schwarzarbeitslohn sich ebenfalls am Mindestlohn orientierte). Erstaunlicherweise führte die Schaffung eines gesetzlichen Mindestlohns auch zu einer Reduktion der MindestlohnbezieherInnen, da es auch ein Anliegen der Unternehmen ist, nicht bloß den Mindestlohn zu bezahlen.

Die Schaffung eines gesetzlichen Mindestlohns stellt keinen Eingriff in die Kollektivvertragsrechte der Sozialpartner dar, sondern bringt den deutlichen Wunsch der Gesellschaft zum Ausdruck, dass in einem der reichsten Länder der Welt kein Mensch für einen Lohn arbeitet, der nicht existenzsichernd ist.

Ein Mindestlohn ist angesichts der Debatte um die Schaffung einer längst fälligen Grundsicherung von Bedeutung, da eine existenzsichernde Grundsicherung ohne Mindestlohnregelung eine indirekte Subvention von Unternehmen in Niedrigstlohnsektoren darstellen würde.

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