Antrag 08 / Soziale Absicherung für KünstlerInnen - Soziale Sicherheit für Alle ist eine gesellschaftliche Notwendigkeit
Antrag 8 der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen zur 145. Vollversammlung der AK-Wien am 07.November 2006
Antrag zugewiesen (Ausschuss Sozialversicherung und Gesundheitspolitik)
ÖAAB, BDFA, GLB: Ja
FSG, FA, GA, BM: für Zuweisung
Die Kammer für Arbeiter und Angestellte fordert vom Gesetzgeber folgende Sofortmassnahmen zum KSVF-G (Künstlersozialversicherungsfonds-Gesetz):
- die Aufhebung der Option, bereits geleistete Zuschüsse des Künstlersozialversicherungsfonds bei Nicht-Erreichen der Mindesteinkommensgrenze zurückzufordern sowie
- die Streichung der Mindesteinkommensgrenze aus künstlerischer Tätigkeit als Anspruchsvoraussetzung für einen Zuschuss aus dem Künstlersozialversicherungsfonds.
Diese Erstmaßnahmen sind umso leichter und rascher umzusetzen, als sämtliche Änderungen ausschließlich das "Künstlersozialversicherungsfondsgesetz" und das "Kunstförderungsbeitragsgesetz" betreffen. Ein Eingriff in die Sozialversicherungsgesetze ist zur Umsetzung der Sofortmaßnahmen nicht notwendig.
Soziale Sicherheit für alle ist eine gesellschaftliche Notwendigkeit. Tatsächlich wird die Lücke zwischen Sozialversicherungsgesetzen und realen Beschäftigungsverhältnissen in Österreich immer größer. KünstlerInnen können durchaus als "Role Model" für die aktuellen Diskussionen um prekäre Beschäftigungsverhältnisse betrachtet werden: Einkünfte aus einer Mischung aus selbstständigen und schein-selbstständigen Tätigkeiten, vorübergehenden oder/und geringfügigen Anstellungsverhältnissen erzwingen oftmals mehrfache Aufwendungen für unterschiedliche Versicherungssysteme, wobei sich nur zum Teil daraus ein Versicherungsschutz ableiten lässt (Leerzeiten in einem System führen zu beitragsverpflichtenden Wartezeiten etc.). Die Folge ist eine steigende Anzahl von Arbeitenden, die keinen oder keinen ausreichenden Schutz durch das soziale Sicherungssystem in Österreich erhalten.
Das aktuelle Modell "Künstlersozialversicherungsfonds" (KSVF) für KünstlerInnen ist offiziell der Versuch, diesen Verhältnissen Rechnung zu tragen. Tatsächlich beschränkt sich die Leistung des Fonds aber auf einen geringfügigen Beitrag ausschließlich zur Pensionsversicherung eines kleinen Teils der Betroffenen. Insbesondere die Tatsache einer Einkommens-Untergrenze, verbunden mit einer Rückzahlungspflicht für jene, die zuwenig verdient haben (wer unter der halben Armutsgrenze im Monat bleibt, muss rückwirkend den Zuschuss zur Pensionsversicherung selbst tragen), ist abzuschaffen.