Antrag 09 / Anpassung des §15 ALVG
Antrag 9 der AUGE/UG Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen zur 145. Vollversammlung der AK-Wien am 7. November 2006
Antrag zugewiesen (Ausschuss Sozialpolitik, Arbeitsrecht und Rechtspolitik)
BDFA, GLB: Ja
FSG, ÖAAB, GA, BM: für Zuweisung
Die 145. Vollversammlung der AK Wien beschließt, sich dafür einzusetzen, dass der §15 ALVG dahingehend zu ändern ist, dass Studium die Rahmenfrist unbefristet erstreckt, ähnlich der Rahmenfristerstreckung durch selbständige Tätigkeit.
Gerade die zuletzt in den Vollversammlungen der AK-Wien beschlossenen Anträge bezüglich Lebenslangem Lernen erfordern diese Änderung, da nach derzeitiger Gesetzeslage ein erworbener Anspruch aus der Arbeitslosenversicherung selbst bei Mindeststudiendauer verloren gehen kann.