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Antrag 09 / Anpassung des §15 ALVG

Antrag 9 der AUGE/UG Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen zur 145. Vollversammlung der AK-Wien am 7. November 2006

Antrag zugewiesen (Ausschuss Sozialpolitik, Arbeitsrecht und Rechtspolitik)

BDFA, GLB: Ja

FSG, ÖAAB, GA, BM: für Zuweisung

Antragsbearbeitung


Die 145. Vollversammlung der AK Wien beschließt, sich dafür einzusetzen, dass der §15 ALVG dahingehend zu ändern ist, dass Studium die Rahmenfrist unbefristet erstreckt, ähnlich der Rahmenfristerstreckung durch selbständige Tätigkeit.

Gerade die zuletzt in den Vollversammlungen der AK-Wien beschlossenen Anträge bezüglich Lebenslangem Lernen erfordern diese Änderung, da nach derzeitiger Gesetzeslage ein erworbener Anspruch aus der Arbeitslosenversicherung selbst bei Mindeststudiendauer verloren gehen kann.

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