Antrag 12 / Verschuldung und Armutsbekämpfung
Antrag 12 der AUGE/UG Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen zur 145. Vollversammlung der AK-Wien am 7. November 2006
Antrag zugewiesen (Ausschuss Konsumentenschutz und Konsumentenpolitik)
BM, BDFA: Ja
ÖAAB: Nein
FSG, FA, GA, GLB: für Zuweisung
Die AK Wien beschliesst, ihren Einfluss auf die Gesetzgebung dahingehend geltend machen, dass die Gesetzesänderung von 1986, mit der die Exekutionsordnung geändert und Gläubigern der Zugriff auf das Gehalt eingeräumt wird, wieder rückgängig gemacht wird.
Die Banken mögen ihre gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen und Vergleiche mit den KreditnehmerInnen suchen, die ihre Kredite nicht zurückzahlen können, statt diese in ewige Verschuldung zu treiben. Besonders gefordert ist hier die Bank für Arbeit und Wirtschaft.
Wenn dieses Geldinstitut hier eine Vorreiterrolle übernähme, hätte dies nicht nur für die gesamte Branche Signalcharakter: Die Mitbewerber wären dadurch gefordert, vergleichbare Schritte zu tun. Die Bank für Arbeit und Wirtschaft könnte damit zudem ihr angeschlagenes Image verbessern und das Vertrauen der Bevölkerung erheblich steigern. Viele von Verschuldung Betroffene hätten durch unbürokratische außergerichtliche Vergleiche wieder eine Zukunftsperspektive.
Verschuldung ist ein schweres gesellschaftliches Problem, das immer mehr Menschen in Österreich betrifft. Wie Alexander A. Maly in seinem Buch „Tatort Banken, Österreich, Schuldenfalle Europas“ (Wien, 2002) überzeugend darlegt, sind die Banken an dieser Entwicklung nicht ganz unbeteiligt. „In vielen Staaten der Erde fallen die GläubigerInnen um ihr Geld um - sie sind allein für die Auswahl ihrer KundInnen verantwortlich.“ Die österreichische Rechtsordnung steht jedoch einseitig auf Seite der GläubigerInnen. Löhne und Gehälter, aber auch Ausgleichszulage und Alimente können bis aufs Existenzminimum gepfändet werden. Dies führt dazu, dass für Geldinstitute die Kreditvergabe auch an sozial schwache Personen ein gutes Geschäft ist, denn auch an säumigen KreditnehmerInnen lässt sich gut verdienen. Das Instrument der Gehaltsverpfändung wie in Österreich existiert ansonsten nur in Deutschland, Belgien und Luxemburg. Wenn KonsumentInnen einen aufgenommenen Kredit nicht zurückzahlen können, setzt sich durch Verzugszinsen, Mahnspesen, Inkassokosten, Rechtsanwaltshonorare usw. eine Schuldenspirale in Gang, die oft bis zum Privatkonkurs führt. Die Schulden summieren sich, Lohn oder Gehalt werden bis aufs Existenzminimum gepfändet – aber die Schulden werden nicht geringer.