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Antrag 15 / Energiestrategie für Österreich

Antrag 15 der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen zur 145. Vollversammlung der AK-Wien am 7. November 2006

Antrag zugewiesen (Ausschuss Umwelt und Energie/Wirtschaftspolitik)

GA, BDFA, GLB: Ja

FSG, ÖAAB, FA, BM: für Zuweisung

Antragsbearbeitung

 

Die Kammer für Arbeiter und Angestellte Wien fordert die Bundesregierung auf, eine verbindliche Energiestrategie mit Etappenzielen für Österreich gesetzlich zu verankern.

Kern dieser Energiestrategie muss ein Aktionsplan zur Steigerung der Energieeffizienz sein. Darüberhinaus muss der Ersatz fossiler Energieträger durch erneuerbarer Energiequellen vorangetrieben werden.

Der Klimawandel ist in vollem Gange: Die Verbrennung von Kohle, Öl und Gas hat die Jahresdurchschnittstemperatur in Österreich um 1,8 Grad und damit dreimal stärker als im globalen Mittel erhöht. Die negativen Auswirkungen wurden durch Überschwemmungen, Ernteausfälle oder schmelzende Alpengletscher bereits deutlich spürbar. Dennoch steigt der Verbrauch fossiler Energie lt. WIFO weiter stark an.

Die Industriestaaten müssen ihre Treibhausgasemissionen bis 2020 um 30% und bis 2050 um 80% senken, um katastrophale Auswirkungen des Klimawandels zu vermeiden. Um diese Klimaschutzziele zu erreichen, muss der österreichische Energieverbrauch bis 2050 um zwei Drittel gesenkt werden. Drei Viertel des Restbedarfs müssen CO2-frei sein. Prioritär muss die Eindämmung des Verbrauchs in den Sektoren Wärme, Strom und Verkehr sein.

Der effiziente Einsatz von Energie ist mit Abstand die größte, billigste und klimafreundlichste aller gegenwärtig verfügbaren Energiequellen und daher für den Klimaschutz absolut vordringlich. Eine Deckung unseres heutigen Energiebedarfs ist selbst auf der Basis erneuerbarer Energien undenkbar: Selbst der Ausbau der Wasserkraft-Kapazitäten um die fünffache Jahresleistung des Kraftwerks Freudenau, wie ihn die Österreichische Wirtschaftskammer fordert, würde nur für sechs Jahre zur Deckung des Bedarfs an Stromzuwachs ausreichen. Angesichts eines Ausbaugrades der österreichischen Flüsse von 80 Prozent ist der Schutz der letzten freien Fliessstrecken unumgänglich.

Eine Schweizer Studie zeigt: Würde ab heute in den Bereichen Wohnen, Geräte und Verkehr im Rahmen der normalen Ersatzzyklen nur noch bester Stand der Technik eingesetzt werden, würde der Energieverbrauch bis 2050 um 40 Prozent sinken, die Energierechnungen von Wirtschaft, Haushalten und öffentlicher Hand um jährlich 6 Milliarden Euro zurückgehen.


Eine Energiestrategie für Österreich soll sich an folgenden Zielen orientieren:

1. Reduktion des Gesamtenergieverbrauchs bis 2020 um 20%.

2. Stabilisierung des Stromverbrauchs bis zum Jahr 2010 und Senkung des Stromverbrauchs um 10% bis zum Jahr 2020. Im Sektor der privaten Haushalte, der Büros und im Öffentlichen Bereich (z.B. Straßenbeleuchtung) soll der Verbrauch elektrischer Energie bereits bis 2015 um 20 % gesenkt werden.

3. Der Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung soll bis 2010 EU-konform auf mindestens 78%, bis 2015 auf 85% und bis 2020 auf 90% gesteigert werden. Bis 2030 soll die Stromproduktion zu 100% aus Erneuerbaren Energien gedeckt werden.

Durch eine Novelle des Ökostromgesetzes soll der konsequente und effiziente Ausbau von Ökostromanlagen in Österreich gewährleistet werden, mit dem Ziel, die Ökostromanlagen an die Marktreife heranzuführen. Die Förderlaufzeit von Ökostromanlagen soll 20 Jahre betragen, jährlich degressive Einspeisetarife eine Effizienzsteigerung bewirken, die Aufhebung der Plafondierung der Fördermittel und eine generelle Abnahmepflicht für Ökostrom aus allen genehmigten Anlagen soll Planungs- und Investitionssicherheit für Anlagenbetreiber sichern.

4. Das Passivhaus soll zum Standard für neue Gebäude werden und sich bis 2010 im Neubau flächendeckend durchsetzen und unmittelbare in den Richtlinien zu gefördertem und Gemeinnützigen Wohnbau verankert werden. Passivhaustechnologien gehören mittlerweile zum Stand der Technik und sind auch im sozialen Wohnbau umsetzbar. So kann auch sichergestellt werden, dass sich MieterInnen und EigentümerInnen sozial verträglich auch langfristig noch „ihre“ Energie leisten können.

Bis 2015 soll die Energiewende im Raumwärmebereich bewirken, dass zwei Drittel der Heizenergie für Haushalte und Büros aus Holz (Pellets, Hackschnitzel, etc.), Sonne (Solaranlagen), Fernwärme aus Abwärme und Erneuerbaren und hocheffizienten Erdwärme- und Grundwasserwärmepumpen gedeckt werden. Bis 2030 sollen Häuser und Büros in Österreich unterstützt durch verbesserte Wärmedämmung zu 100% mit erneuerbaren Energien und Fernwärme beheizt werden.

5. Rasche Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie: Der damit künftig erforderliche Energieausweis liefert potenziellen KäuferInnen und MiterInnen Informationen über die energetische Qualität des Gebäudes. Mit der Erstellung einer Energieausweis-Datenbank würde darüberhinaus ein Monitoring des Gebäudebestandes möglich, Effekte energiepolitischer Instrumente würden messbar, die Vergabe von Förderungen mit der Einhaltung von energiepolitischen Vorgaben leichter verknüpfbar und administrierbar.

6. Zur beschleunigten Markteinführung von Biogas sollen Quotenziele für die Erdgassubstitution durch Biogas-Netzeinspeisung (zur Verwendung in den Segmenten Treibstoffe und Wärme) festgelegt werden. Die Förderung der Netzeinspeisung kann dabei etwa durch ein zu schaffendes Ökogasgesetz erfolgen. Bis 2010 sollen 4 % des Gasanteils in Österreich aus Biomethan bestehen. Die Biogas-Quote soll bis 2015 auf 10% und bis 2020 auf 20% gesteigert werden.

7. Bis 2010 sollen 10% der in Österreich verkauften Treibstoffe aus erneuerbaren Energiequellen kommen. Der Bioanteil soll bis 2015 auf 15% und bis 2020 auf 20% gesteigert werden. Neben Biodiesel und Bioethanol soll dabei vor allem auf Biogas (Biomethan) gesetzt werden. Bis 2020 soll mindestens die Hälfte des Biokraftstoffs in Österreich von Biomethan abgedeckt werden. Beim Einsatz von Biogas sollen Flottenlösungen (Busse, Taxis, Betriebe etc.) Vorrang haben.

8. Die Verwendung von Erdgas (Methan) als Treibstoff wird als Brückentechnologie unterstützt, sofern durch gesetzliche Vorgaben ein Mindestanteil von 25% Biomethan am Gas-Treibstoff festgeschrieben wird. Der Biogasanteil soll in Folge, abhängig von den verfügbaren Mengen, weiter gesteigert werden.

9. Im Jahr 2015 sollen die Treibhausgasemissionen um 20% unter dem Wert von 1990 liegen. Bis 2020 sollen die Treibhausgasemissionen um mindestens 30% gegenüber 1990 sinken. Im Jahr 2050 sollen die klimaschädlichen Emissionen um 80% unter dem Wert von 1990 liegen.

10. Wichtiger Teil einer österreichischen Energiestrategie muss auch die weitere Erforschung, Entwicklung und Förderung von Energieeffizienz und erneuerbarer Energie sein: der von der vorigen Bundesregierung in Aussicht gestellte Finanztopf für eine „Energiestiftung“ muss angesichts der herrschenden Probleme rasch eingerichtet werden und eine Einbeziehung einer breiten Zahl von ExpertInnen aller einschlägiger Technologien im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energien garantieren.

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