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Antrag 16 / Klimaschutz

Antrag 16 der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen zur 145. Vollversammlung der AK-Wien am 7. November 2006

Antrag zugewiesen (Ausschuss Umwelt Energie)

FSG, FA, GA, BDFA, GLB: Ja

ÖAAB, BM: für Zuweisung

Antragsbearbeitung

 

Die AK-Wien fordert die österreichische Bundesregierung auf, zumindest vorläufig der Anerkennung von CO2-Abscheidung und -Speicherung als Klimaschutz-Massnahme zur Erreichung des Kyoto-Zieles nicht zuzustimmen.
Vor einer allfälligen Anerkennung haben umfangreiche Forschungen zu Sicherheit und ein Monitoring zu geplanten Langzeitlagerstätten zu erfolgen und müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt werden.

Ende 2006 wird die EU-Kommission einen Bericht über die Nutzung von CO2-Abscheidung und –Speicherung veröffentlichen, eine Anerkennung als Klimaschutz-Massnahme zur Erreichung des Kyoto-Zieles ist in Diskussion.

Das Verfahren der CO2-Abscheidung und –Speicherung (CCS) wird derzeit in mehreren Projekten weltweit getestet. Die damit verbundene Hoffnung ist, dass fossile Brennstoffe wie Öl und Kohle in Zukunft keine CO2-Emmissionen mehr verursachen werden. Kern dieser Technologie ist die Abscheidung des CO2 in entsprechend aus- bzw. umgerüsteten Kraftwerken, das danach unter extrem hohem Druck in unterirdische Lagerstätten, z.B. alte Öl- bzw. Gasfelder, gepumpt wird. Zum derzeitigen Zeitpunkt ist aber noch völlig unklar, wie sich das CO2 in diesem superkritischen Zustand verhalten wird. CCS könnte sich als eine ineffiziente und sogar umweltgefährdende Lösung herausstellen.

Weil für die CO2-Abscheidung erhebliche Energiemengen nötig sind, liegt der Wirkungsgrad der sog. „Clean-Coal“-Kraftwerke um etwa zehn Prozent unter dem heute gebräuchlicher Anlagen. Um dieselbe Strommenge herzustellen, brauchen solche Kraftwerke somit mehr Energie.
In einer jüngst veröffentlichten US-Studie berichten Forscher, dass sich bei einem Versuch der CO2-Speicherung in den erschöpften Ölfeldern von Texas die unterirdischen Mineralstoffe aufgelöst haben. Dadurch kann flüssiges CO2 ins Grundwasser geraten oder zurück in die Luft entweichen und so den Treibhauseffekt verstärken.

Bislang ist auch die rechtliche Frage völlig offen, wer für das gespeicherte CO2 in den Langzeit-Lagerstätten Sorge zu tragen hat bzw. für allfälligen daraus entstandenen Schaden haftet.

In Österreich sind die alten OMV-Gasfelder als Lagerstätten im Gespräch. Doch reichen die Dokumentationen in aller Regel nicht ausreichend lange zurück, um mit Sicherheit sagen zu können, wo und an wie vielen Stellen diese Felder in der Vergangenheit angebohrt wurden. Bereits bei einer geringen Leckrate von nur 1% wäre der Klimaschutz-Effekt gleich null bei einer Reihe ungeklärter Fragen.

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