Antrag 02 / Stärkung der Mitwirkungsrechte der AMS-Regionalbeiräte
Antrag 2 der AUGE/UG Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen zur 144. Vollversammlung der AK-Wien am 17. Mai 2006
Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, BM, BDFA, GLB: Ja
ÖAAB, FA, GA: für Zuweisung
Die 144. Vollversammlung der AK Wien beschließt, sich dafür einzusetzen, dass die Mitwirkungsrechte der AMS-Regionalbeiräte wieder gestärkt werden.
Als 1920 das AlVG in Kraft gesetzt wurde, waren die Beiräte mit einem starken Mitwirkungsrecht ausgestattet. Sie konnten Sanktionen nach dem AlVG herabsetzen oder sogar tilgen. Nun - 85 Jahre später - ist dieses Mitwirkungsrecht zu einem reinen Anhörungsrecht verkommen. Somit erklärt sich auch die starke Steigerung von Strafen im Rahmen des AlVG, da rechtsunkundige Arbeitslose kaum mehr FürsprecherInnen hat.