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Antrag 04 / Abschaffung der Anrechnung des PartnerIneinkommens bei Notstandshilfe

Antrag 4 der AUGE/UG Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen zur 144. Vollversammlung der AK-Wien am 17. Mai 2006

Antrag angenommen (Ausschuss Arbeitsmarkt und Integration/Ausschuss für Frauenarbeit und Frauenpolitik)

FSG, BDFA, GLB: Ja

ÖAAB: Nein

FA, GA, BM: für Zuweisung

Antragsbearbeitung


Die 144. Vollversammlung der AK Wien beschließt, sich dafür einzusetzen, dass bei der Berechnung der Notstandshilfe kein PartnerIneinkommen mehr angerechnet wird.

Vorwiegend sind Frauen auf Grund der Anrechnung des Partnereinkommens betroffen und werden somit aufgrund dieser gesellschaftlichen Gegebenheit ungleich behandelt und verlieren ihre selbständig erworbene Versicherungsleistung und somit auch die Existenzgrundlage.
Auch bei der Pensionsbevorschussung bei Ansuchen um Berufsunfähigkeits-, Invaliditätspensionen treten dadurch enorme materielle Verluste ein.

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