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Antrag 05 / Erhöhung der Nettoersatzrate und der DLU im AlVG

Antrag 5 der AUGE/UG Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen zur 144. Vollversammlung der AK-Wien am 17. Mai 2006

Antrag zugewiesen (Ausschuss Arbeitsmarkt und Integration/Ausschuss für Frauenarbeit und Frauenpolitik)

BM, GLB: Ja

FSG, ÖAAB, FA, GA, BDFA: für Zuweisung

Antragsbearbeitung


Die 144. Vollversammlung der AK Wien beschließt, sich dafür einzusetzen, dass die Nettoersatzrate beim Arbeitslosengeld auf 80% erhöht und die DLU (= Deckung des Lebensunterhalts) auf ein existenzsicherndes Minimum hinaufgesetzt wird.

Die derzeitige Existenzsicherung mit 55% Nettoersatzrate sichert in den wenigsten Fällen die Existenz der arbeitslosen Personen. Eine Nettoersatzrate ähnlich wie in Dänemark ermöglicht den arbeitslosen Personen eher einen Wechsel in andere Tätigkeitsfelder im Fall der Arbeitslosigkeit. Die geforderte Flexibilität am Arbeitsmarkt endet im Fall der Absicherung mit niedriger Ersatzrate in der Annahme des nächstmöglichen Jobs, und dieser entspricht selten dem früheren Lohnniveau und der erworbenen Qualifikation. Somit können kaum geforderte Umorientierung oder Umschulungen gefördert werden. Nur mit höherer Ersatzrate können längerfristige Ausbildungsprogramme oder Schulungen arbeitsloser Personen ohne existenziellen Druck ermöglicht werden.
Daraus ergibt sich auch die Notwendigkeit, die DLU zu erhöhen. Diese müsste ca. 1000.- Euro erreichen oder zumindest dem schlechtestbezahlten Kollektivvertrag entsprechen.

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