Antrag 10 / Gesetzwidrige Praxis bei tele.ring
Antrag 10 der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/unabhängige GewerkschafterInnen zur 144. Tagung der Vollversammlung der AK-Wien am 17. Mai 2006
Antrag angenommen (Ausschuss Konsumentenschutz und Konsumentenpolitik)
FSG, ÖAAB, BM, BDFA, GLB: Ja
FA, GA: für Zuweisung
Antragsbearbeitung
Die AK Wien beschliesst,
- in der KonsumentInnenberatung derartige Fälle zu dokumentieren
- und ihren Einfluss bei der Regulierungsbehörde RTR geltend zu machen, damit diese Vorgangsweise in Zukunft unterbunden wird.
Vertragskunden beim Handy-Provider tele.ring, die ihre Rechnung nicht pünktlich zahlen, wird sofort das Handy gesperrt. Das ist gesetzlich nicht zulässig. Erst müsste eine Mahnung geschickt werden, ehe die Sperre des Mobiltelefons erfolgt. Auch sind es nicht nur säumige Zahler, die davon betroffen sind. Das kann zum Beispiel auch geschehen, wenn die Überweisung der Rechnung durch ein Versehen der Bank unterbleibt. Ist bei sozial schwachen Personen das Konto kurzfristig überzogen, wird der Auftrag von der Bank nicht durchgeführt und in Folge dessen das Handy gesperrt. Gerade dieser Personenkreis hat aus Kostengründen aber oft gar kein zusätzliches Festnetztelefon mehr und ist auf das Handy angewiesen. Die Beratungspraxis des Vereins für Konsumenteninformation zeigt: Betroffene wissen oft nicht einmal, warum sie mit ihrem Handy nicht mehr telefonieren können. Erst wenn die tele.ring-Kundin oder der Kunde eine so genannte Entsperrgebühr von 18 Euro bezahlt, kann sie/er wieder telefonieren. Diese Praxis ist seit Jahren bekannt, die Regulierungsbehörde RTR hat dagegen bisher allerdings noch nichts unternommen.