auge banner chilli 1

Antrag 14 / Transparenz und effizienter Einsatz der AK-Subventionen

Antrag 14 der AUGE/UG Alternative und Grüne GerwerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen zur 144. Vollversammlung der AK-Wien am 17.Mai 2006

Antrag abgelehnt

ÖAAB, FA, BM, BDFA, GLB: Ja

FSG: Nein

GA: für Zuweisung

 

Die AK Wien beschliesst eine geänderte Form der Subventionsvergabe:
50% der für Kulturförderung veranschlagten Mitteln sollen im sogenannten Call-System vergeben werden.
Dazu wird am Beginn jeden Jahres einen inhaltlich innovativen Schwerpunkt festgelegt und diesbezüglich jeweils ausgearbeitete Förderrichtlinien in geeigneter Weise (Website, Information der Interessenvertretungen der Kulturschaffenden, ...) publiziert.

Die AK sieht in ihren Richtlinien für die Vergabe von Subventionen folgende Leistung als förderungswürdig an:
“....wenn sie geeignet ist, zur Erfüllung der Aufgaben der Arbeiterkammern und der Bundesarbeitskammer im Sinne des §1 AKG 1992 beizutragen, also die sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu vertreten und zu fördern.”
Diese Definition läßt günstigerweise einen breiten Ermessensspielraum bei der Vergabe von Subventionen zu, führt aber auf seiten der FörderwerberInnen zu Unsicherheiten und Intransparenz darüber, was genau eigentlich förderwürdig sei.

Im Voranschlag 2005 wurden unter dem Posten “Sonstige Kulturförderung”   600.640 budgetiert. Laut Rechnungsabschluss wurden   262.142,35 ausgegeben. Der Großteil der Subventionen ging an Vereinigungen, die schon über Jahre AK-Subventionen erhalten.

Veränderungen der gesellschaftlichen Bedingungen werden im Kulturbereich schon frühzeitig wahrgenommen und entsprechend bearbeitet und sichtbar gemacht. Das bedeutet, daß vor allem neue gesellschaftliche Phänomene zur Bildung neuer Gruppierungen und zu neuen Formen des kulturellen Ausdrucks führen. Besonders augenscheinlich ist dies z.Zt bei Projekten von sogenannten “Minderheiten” bzw. “benachteiligten Randgruppen”, die sich von den paternalistischen Kulturprojekten der 70erJahre zu selbstbestimmten und autonomen Vereinigungen der Betroffenen verwandelt haben.

Um den veränderten gesellschaftlichen Strukturen Rechnung zu tragen und um einen effizienteren und den Interessen der AK entgegenkommenden Mitteleinsatz zu gewährleisten, wäre eine Vergabe von jährlich 50% der Mittel für “Sonstige Kulturförderung” in Form einer Auslobung sinnvoll, welche den Interessen der AK dient und die gesellschaftlichen Veränderungen und Innovationen einschliesst.
Diese Form des “Calls”, wie er etwa auch bei den EU-Kulturförderungen erfolgreich durchgeführt wird, bringt nicht nur größere Transparenz (“was wird eigentlich gefördert?”) sondern auch einen Mehrwert für die fördernde Stelle, die dadurch ihre Anliegen um die der Kunst und Kultur zur Verfügung stehenden Mittel erweitern kann.


Impressum