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Resolution 02 / Rahmenbedingungen für Kombilohn

Antrag/Resolution der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen zur 147. Vollversammlung der AK-Wien am 13.November  2007

Antrag mehrheitlich angenommen (Ausschuss Arbeitsmarktangelegenheiten und Integration)
FSG, GA, BM, BDFA, GLB: Ja
ÖAAB, FA: für Zuweisung

Antragsbearbeitung

 

Die AK Wien spricht sich entschieden gegen die Schaffung bzw. den Ausbau eines öffentlich subventionierten Niedriglohnsektors in Österreich aus. Mindestlöhne und einen produktivitätsorientierte Lohnpolitik stehen im Vordergrund.

Weiters stellt die AK Wien eindeutig klar, dass Lohnzuschüsse für ArbeitnehmerInnen im Rahmen eines Kombilohn-Modells eine Aufzahlung auf den Kollektivvertragslohn sein müssen.

Kombilöhne wurden in verschiedenen Varianten bereits ausprobiert, sowohl in Österreich wie auch in Deutschland. Dabei hat sich gezeigt, dass diese Kombilohnmodelle nicht angenommen werden bzw. keine positive Wirkung zeigen.
Auch das in den verschiedensten Publikationen immer wieder hervorgehobene Hamburger Modell für einen Kombilohn kann vor allem keine Verdrängungseffekte ausschließen. Keine der Evaluierungen hat diese Verdrängungseffekte untersucht.

Die Diskussion über Kombilöhne birgt jedoch die Gefahr ein Einfallstor in die dauerhafte Subventionierung eines (künstlichen) Niedriglohnsektors zu öffnen, statt über Mindestlöhne und Lohnpolitik den Niedriglohnsektor aufzulösen.

Im Sozialpartnerpaket 2010 wird die Einführung eines eingeschränkten Kombilohnmodells angekündigt.


Es ist nun dringend notwendig klarzustellen, das damit keinesfalls die weitere Subventionierung des Niedriglohsektors angestrebt wird, sondern eine befristete und sehr eingeschränkte arbeitsmarktpolitische Maßnahme mit der einzigen Zielgruppe der Langzeitarbeitslosen umgesetzt und umfassend, inklusive Verdrängungseffekten, evaluiert wird.

 

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