Antrag 08 / Sonnenstudios und Hautkrebs
Antrag der AUGE/UG Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen zur 147. Vollversammlung der AK-Wien am 13. November 2007
Antrag zugewiesen (Ausschuss Konsumentenschutz und Konsumentenpolitik)
FA, GLB: Ja
FSG, ÖAAB, GA, BM, BDFA: für Zuweisung
Die AK Vollversammlung Wien fordert daher die zuständige MinisterInnen für Gesundheit sowie für KonsumentInnenschutz auf, vergleichbare gesetzliche Regelungen wie in Deutschland zu erlassen.
Hautkrebs zählt zu den häufigsten Krebserkrankungen. Die Ursache für die Erkrankung ist sehr oft in exzessiven Sonnenbädern und Besuchen in Sonnenstudios zu suchen. Die Haut von Kindern und Jugendlichen ist besonders gefährdet, weil die Haut Überdosen von UV-Strahlung „nicht vergisst“. Durch oftmalige Sonnenbrände in der Jugend kann so die Basis für eine spätere Krebserkrankung gelegt werden. Aber gerade Jugendliche besuchen häufig Sonnenstudios, teilweise animiert durch Vorbilder in den Medien oder den Gruppendruck durch Gleichaltrige. In Deutschland ist daher geplant, Jugendlichen den Besuch von Sonnenstudios zu untersagen. Auch ist in Deutschland daran gedacht, Grenzwerte für die UV-Stahlung (0,3 Watt pro Quadratmeter) von Sonnenbänken einzuführen. Beide Maßnahmen sollen die Zahl an Neuerkrankungen von Hautkrebs senken. Als gesundheitsfördernde Vorsorgemaßnahme wäre dies auch in Österreich sinnvoll.