auge banner chilli 1

Antrag 09 / Wiener Immobilienmarkt

Antrag der AUGE/UG Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen zur 147. Vollversammlung der AK-Wien am 13. November 2007

Antrag zugewiesen (Ausschuss Konsumentenschutz und Konsumentenpolitik)

BDFA, GLB: Ja

ÖAAB, FA: Nein

FSG, GA, BM: für Zuweisung

Antragsbearbeitung

 

Die ExpertInnen der Arbeiterkammer mögen einen Gesetzesvorschlag entwickeln und zur Diskussion stellen, der folgende Eckpunkte beinhaltet:

  • generelle Anwendbarkeit des Mietrechts – auch auf Neubauten
  • fixe, nach Mietzinsobergrenzen für Wohnungsmieten und Gewerbemieten in leistbarer Höhe
  • Wiedereinführung der zeitliche unbegrenzten Überprüfung des Hauptmietzinses
  • generelle Abschaffung von Befristungen
  • geeignete Voraussetzungen für echte MieterInnenmitbestimmung
  • Meldepflicht für leerstehende Wohnungen
  • Kostenfreiheit von Ausserstreit-Verfahren

Einige Änderungen des Mietrechts haben sich nicht bewährt.
Seit dem Wegfall der Kategoriemietzinse steigen die Wohnungsmieten ständig. Ein Grund ist die Indexbindung der Mietzinse.
Ein anderer ist darin zu suchen, dass Menschen, die eine Wohnung suchen, oft nur befristete Mietverträge angeboten werden. Die MieterInnen solcher Wohnungen unterlassen es meist - in der Hoffnung auf eine Verlängerung ihres Vertrages - bei der Schlichtungsstelle einen Antrag auf Überprüfung ihrer Mieten zu stellen. Bei einer Verlängerung wird dann der Mietzins stark angehoben. Dadurch können sich vor allem sozial schwache Personen kaum mehr eine Wohnung leisten.
Befristete Mietverträge sind niemals im Interesse der MieterInnen und daher abzulehnen.

Bei Geschäftsmieten kann der Mietzins durch den Vermieter gemäß den so genannten Marktbedingungen erhöht werden. Dadurch verschwinden kleine Handelsgeschäfte (Greißler, Papiergeschäfte, Drogerien usw. ) und Betriebe (Schuster, Schlosser, Elektriker usw), die die hohen Mieten nicht erwirtschaften können. Dieser Verlust an Nachversorgern bringt auch Nachteile für Konsumentinnen und Konsumenten.

Seit 2005 hat die verlierende Partei in einem Ausserstreitverfahren die Verfahrenskosten und Kosten eines Rechtsanwaltes, Notars, Gutachters oder Interessensvertreters der Gegenseite übernehmen. Viele MieterInnen wagen ob der drohenden Kosten nun nicht mehr, ihre Rechte einzufordern.

 

Impressum