Antrag 02 / Bessere Integration von ausländischen Studierenden in das Stipendiensystem
Antrag 2 der AUGE/UG Alternative und Grüne GerwerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen zur 146. Vollversammlung der AK-Wien am 30. Mai 2007
Antrag zugewiesen (Ausschuss Bildung und Kultur, Ausschuss Arbeitsmarktangelegenheiten und Integration)
BM, GLB: Ja
ÖAAB: Nein
FSG, GA: für Zuweisung
Die Vollversammlung der AK-Wien fordert:
- Gleichstellung von EWR-StaatsbürgerInnen und Nicht-EWR-StaatsbürgerInnen sowie Staatenlosen im Studienförderungsgesetz
- Freier Zugang zum Arbeitsmarkt für alle ausländischen Studierenden
Derzeit haben Studierende ohne EWR-StaatsbürgerInnenschaft und Staatenlose einen stark beschränkten Zugang in das Stipendiensystem: Erst nach fünf Jahren unbeschränkt einkommenssteuerpflichtiger Arbeit, die sowohl der/die Studierende als auch mindestens ein Elternteil in Österreich leisten muss, darf der/die Studierende einen Antrag auf Studienbeihilfe stellen.
EWR-StaatsbürgerInnen hingegen dürfen Studienbeihilfe beantragen, wenn mindestens ein Elternteil in Östererich berufstätig ist oder wenn der/die Studierende selbst mindestens zwei Jahre in Österreich gearbeitet hat und das Sudium eine Weiterbildungsmaßnahme darstellt.
Dieser Tatbestand stellt eine klare Diskriminierung von Nicht-EWR-StaatsbürgerInnen und Staatenlosen dar. Gerade Studierende aus Ländern mit im Vergleich zu Österreich großen Kaufkraftunterschieden finden sich so in prekären Lebensverhältnissen wieder.
Umso schlimmer ist, dass Nicht-EWR-StaatsbürgerInnen einen sehr eingeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt haben.