Antrag 06 / Pflege- und Betreuung zu Hause
Antrag 6 der AUGE/UG Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/ Unabhängige GewerkschafterInnen zur 146. Vollversammlung der AK-Wien am 30. Mai 2007
Antrag zugewiesen (Ausschuss Sozialversicherung und Gesundheitspolitik)
ÖAAB: Nein
FSG, GA, BM: für Zuweisung
Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien fordert:
- Die öffentliche Hand muss ihre direkte Verantwortung zur Gestaltung, Finanzierung und Qualitätssicherung im Bereich der gesamten Pflege und Betreuung zu Hause wahrnehmen
- den Rechtsanspruch auf Pflege und Betreuung zu Hause.
- die solidarische Finanzierung der Pflege und Betreuung zu Hause – zum Beispiel durch Widmung einer einzuführenden Vermögenssteuer.
- Leistbarkeit von Pflege und Betreuung zu Hause für alle Betroffenen.
Kein Zugriff auf das Vermögen bzw. den Besitz der betroffenen Menschen und ihrer Angehörigen. Der Zugriff auf das Vermögen bzw. den Besitz ist eine Art von Vermögenssteuer und im Gegensatz zu einem solidarischen Zugang eine zutiefst individuelle Finanzierung, die zu einer quasi Enteignung der arbeitenden Bevölkerung und ihrer Familien führt. - den Aufbau und Ausbau von gemeindenahen Strukturen zur Bereitstellung von Angeboten, die den Bedürfnissen der betroffenen Menschen und ihrer Angehörigen entsprechen.
- Löhne bzw. Gehälter, Arbeitsbedingungen, Arbeits- und Freizeitregelungen auf Grundlage der österreichischen Kollektivverträge und üblicher Betriebsvereinbarung in dieser Branche.
- Kategorische Ablehnung des Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetzes als arbeitsrechtliche Grundlage für Pflege- und Betreuung zu Hause, insbesondere auch für die Rund-um-die-Uhr-Betreuung.
- Einhaltung der ArbeitnehmerInnenschutz-Bestimmungen.
- Keine Betreuungstätigkeit durch so genannte Ich-AGs, Selbstständige oder freiberuflich Tätige.
- Festsetzung von arbeitsrechtlichen und sozialen Mindeststandards, die bei einer Beauftragung von freien Trägerorganisationen, sozialen Vereinen oder freiberuflich Tätigen in der Pflege durch die öffentliche Hand ohne Ausnahme einzuhalten sind.
- Pflege darf nur von geschulten Personen (nach österreichischen Recht) durchgeführt werden.
- Die öffentliche Hand soll auch im eigenen Bereich (durch eigene Einrichtungen und Institutionen) Leistungen im Bereich der Pflege und Betreuung zu Hause anbieten, um durch die eigene Leistungserbringung Standards im Bereich der Entlohnung, Arbeitszeit, Arbeitsbedingung, Qualität sowie Organisation setzen zu können.
Angesichts der aktuellen Politik der österreichischen Bundesregierung sowie der Absichtserklärung im Regierungsprogramm hinsichtlich der sozialen und arbeitsrechtlichen Gestaltung der Pflege und Betreuung zu Hause ist eine eindeutige Positionierung der österreichischen ArbeitnehmerInnen-Interessenvertretung im Interesse der betreuungs- und pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen sowie der betroffenen ArbeitnehmerInnen notwendig.
Der so genannte Pflegenotstand, die illegale Schwarzarbeit, die Ausbeutung von MigrantInnen, die schlechten Arbeitsbedingungen und relativ niedrigen Löhne bzw. Gehälter im Bereich der Pflege und Betreuung, der Rückzug der öffentlichen Hand aus der Finanzierung, die Erosion des Sozialversicherungssystems, die immer stärker werdende finanzielle Belastung der betroffenen Menschen und ihrer Angehörigen sind verschiedene Aspekte der Problematik und zeigen die Komplexität der Materie. Daher ist es von großer Bedeutung, dass die ArbeitnehmerInnen-Interessenvertretung zentrale politische und arbeitsrechtliche Positionen als unverrückbare Eckpfeiler in der Öffentlichkeit feststellt.