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Antrag 13 / Abschaffung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes

Antrag 13 der AUGE/UG Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen zur 146. Vollversammlung der AK-Wien am 30. Mai 2007

Antrag abgelehnt

BM, GLB: Ja

FSG, ÖAAB: Nein

GA: für Zuweisung

 

Die Vollversammlung der AK Wien fordert die ersatzlose Abschaffung des AuslBG, da dieses gegenüber MigrantInnen diskriminierend ist. Wer legal in Österreich lebt soll hier auch legal arbeiten dürfen!

Die Grundzüge des heutigen Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslGB) gehen auf das „Inländarbeiterschutzgesetz“ – einer Regelung aus der Zwischenkriegszeit - zurück. Die sozialpartnerschaftliche Idee der Kontingentierung von Arbeitskräften findet ihr Fundament in Bestimmungen des „Dritten Reiches“, welche mit dem Anschluss Österreichs an Hitler-Deutschland rechtswirksam wurden (vgl. Parnreiter 1994).

Das AuslBG reglementiert den Zugang und die Bewegungsfreiheit von MigrantInnen am österreichischen Arbeitsmarkt. Beschäftigungsbewilligung, Arbeitserlaubnis und Befreiungsschein stellen ein hierarchisches System der Unterwerfung dar. Festgelegte Kontingente verfolgen das Ziel, die Arbeitsplätze von InländerInnen zu schützen und die Beschäftigung von MigrantInnen einzig volkswirtschaftlichen Interessen unterzuordnen.

Durch die Umsetzung der EU-Richtlinien betreffend des Rechts auf Familienzusammenführung ist es für Familienangehörige von auf Dauer niedergelassenen Fremden zu Verbesserungen gekommen. Hingegen stellt das AuslBG für AsylwerberInnen und Menschen die mit Aufenthaltsbewilligungen in Österreich leben eine oft unüberwindbare Barriere dar.

Das AuslGB ist nicht zuletzt aufgrund der zahlreichen Novellierungen und Sonderbestimmungen mittlerweile ein unübersichtliches und kaum mehr vollziehbares Gesetz geworden.

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