Antrag 14 / Zugang zum Arbeitsmarkt für AsylwerberInnen
Antrag 14 der AUGE/UG Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen zur 146. Vollversammlung der AK-Wien am 30. Mai 2007
Antrag angenommen (Ausschuss Arbeitsmarktangelegenheiten und Integration)
FSG, GLB: Ja
ÖAAB: Nein
GA, BM: für Zuweisung
Die Vollversammlung der AK Wien fordert:
- Aufhebung des BMWA-Erlasses vom 20.5.2004, der die Arbeitsmöglichkeit für AsylwerberInnen auf die Saison- und Erntearbeit beschränkt.
- Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen, damit AsylwerberInnen wieder Arbeitserlaubnis und Befreiungsschein erhalten können.
- Anerkennung der Lehre als Ausbildung und somit ungehinderter Zugang (ohne Ersatzkraftverfahren!) für jugendliche AsylwerberInnen zu Lehrstellen.
Obwohl AsylwerberInnen laut § 4 AuslBG drei Monate nach der Asylantragsstellung Zugang zum Arbeitsmarkt haben, sind sie in der Praxis fast vollständig vom legalen Arbeitsmarkt ausgeschlossen. Grund dafür ist der Erlass des BMWA vom 20. 5. 2004, der die Berufstätigkeit von AsylwerberInnen auf Kontingentarbeitsplätze nach § 5 einschränkt. Somit dürfen AsylwerberInnen derzeit nur im Rahmen der Saison- und Erntearbeit tätig werden. Aber selbst diese Bereiche sind für AsylwerberInnen nur erschwert zugänglich, da EU-AusländerInnen und besser integrierte MigrantInnen zu bevorzugen sind. Die Arbeitsaufnahme im Rahmen der Saisonarbeit führt zudem zur Entlassung aus der Grundversorgung. Nach Beendigung der Saisonarbeit ist es dann oft schwierig, wieder staatliche Unterstützung zu erhalten, was AsylwerberInnen immer wieder in existenzbedrohende Situationen bringt.
Das Fremdenrechtspaket 2005 führte zu einer weiteren Verschlechterung der Situation von AsylwerberInnen am Arbeitsmarkt. AsylwerberInnen verfügen seit diesem Zeitpunkt nicht mehr über die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen um eine Arbeitsbewilligung oder einen Befreiungsschein erteilt bzw. verlängert zu bekommen. Dies führt dazu, dass nun auch AsylwerberInnen, die schon viele Jahre legal in Österreich arbeiten, mehr und mehr vom Arbeitsmarkt verdrängt werden.
Bei Jugendlichen führt die lange Dauer des Asylverfahrens, verbunden mit dem Ausschluss vom Arbeits- und Lehrstellenmarkt, zu besonders augenfälligen und gravierenden Härten. So darf etwa der sechzehnjährige A., der nahezu seine gesamte Schulkarriere in Österreich absolviert hat und nun einen Lehrplatz gefunden hätte, nicht arbeiten. Daran ändert auch nichts, dass er die deutsche Sprache fast ebenso gut beherrscht wie seine österreichischen MitschülerInnen.
Solche und ähnliche Fälle mündeten in den letzten Monaten zu einer verstärkten öffentlichen Diskussion über die Sinnhaftigkeit des Arbeitsverbots für AsylwerberInnen. Auf politischer Ebene findet langsam ein Umdenken statt. Zuletzt meldete sich auch Bundeskanzler Gusenbauer zu dieser Thematik zu Wort: „Jeder, der sich rechtmäßig in Österreich aufhält, und das ist auch ein Asylwerber, soll das Recht haben, sich sein eigenes Brot zu verdienen“ (Tiroler Tageszeitung am 20. 4. 2007).
Josef Wallner, der Vertreter der Arbeiterkammer Wien, hat sich bei der EPIMA 2- Arbeitstagung im November 2006 nicht nur für eine Öffnung des Arbeitsmarktes für AsylwerberInnen ausgesprochen, sondern auch die Wichtigkeit von begleitenden Maßnahmen betont: „Was wir brauchen, ist ein neues System für AsylwerberInnen, einen begleiteten Zugang zum ersten und zweiten Arbeitsmarkt.“