Antrag 7 / Maßnahmenpaket für KreditnehmerInnen - Einrichtung eines KreditnehmerInnenhilfsfonds
der AUGE/UG Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 149.Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 12.November 2008
Antrag zugewiesen (Ausschuss KonsumentInnenschutz und KonsumentInnenpolitik)
BDFA, GLB: Ja
FSG, ÖAAB, FA, GA, BM: für Zuweisung
Die Arbeiterkammer fordert ein Maßnahmenpaket für KreditnehmerInnen um Auswirkungen der Finanzmarktkrise für KreditnehmerInnen entstehen, abzufedern. Ein entsprechendes Massnahmenpaket sollte folgende Punkte umfassen:
3-jähriges Moratorium: Banken müssen für die vorzeitige Fälligstellung von Krediten und die Einforderung von zusätzlichen Sicherheiten für Kredite zur Finanzierung von Wohnraum für den eigenen Bedarf bis zu einer ursprünglichen Kreditsumme von € 200.000 ein 3-jähriges Moratorium einhalten.
Sicherstellung von neuen und leistbaren Krediten: Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass Kredite an Privatpersonen für den Eigenbedarf zu fairen und transparenten Bedingungen (z.B. klare Kriterien für Kreditvergabe, fixe Verzinsung, umfassende Risikoberatung, Um- und Ausstiegsmöglichkeiten, durchschaubare Kreditverträge, keine Bürgschaften durch EhepartnerInnen) für die nächsten drei Jahre bereit gestellt werden. Keine neuen Fremdwährungskredite!
Einrichtung eines öffentlich verwalteten KreditnehmerInnenhilfsfonds: Auf Basis der von Banken vergebenen Kreditsumme sind Beiträge (z.B. 1 % der Kreditsumme im betreffenden Segment) einzuheben, aus denen der Fonds gespeist wird. Der Fonds übernimmt die Ausfallshaftung für KreditnehmerInnen bis zu einem Rahmen von € 150.000, die unverschuldet aufgrund der Entwicklung der im Rahmen der Finanzkrise nicht in der Lage sind, ihre Kredite zu bedienen. Aus dem KreditnehmerInnenhilfsfonds werden weiters Gelder für die Einrichtungen der SchuldnerInnenberatung freigemacht, damit diese ihren Personalnotstand beheben und bei Umschuldungsmaßnahmen unterstützen und beraten kann. Die Beitragspflicht verringert sich um den Wert der Moratorien im entsprechenden Segment, welche die Bank von sich aus gewährt.
Im Vordergrund der Maßnahmen zur Überwindung der Finanzmarkt- bzw. Bankenkrise in Österreich steht derzeit die Wiederherstellung des Vertrauens der SparerInnen in das Bankensystem bzw. die Lösung der Liquiditätsprobleme innerhalb des Bankensystems. Maßnahmen zur Wiederherstellung des Vertrauens und zur Bereitstellung der notwendigen Liquidität für den Finanzsektor wurden von der Bundesregierung bereits getroffen (Sicherung von Einlagen natürlicher Personen in voller Höhe, Einrichtung einer „Clearingstelle“ um den Interbankmarkt wieder zu beleben, Maßnahmen zur Eigenkapital-Stärkung für Banken).
Weitgehend ausgeblendet blieb in der bisherigen Debatte rund um die Stabilisierung der Finanzmärkte die Situation der KreditnehmerInnen, insbesondere der privaten Haushalte. Ähnlich gravierend wie der Vertrauensverlust der SparerInnen für die Finanzmarktstabilität, sind nämlich die Auswirkungen auf KreditnehmerInnen: einerseits, weil aufgrund der verschärften wirtschaftlichen Lage das plötzliche Fälligstellen von Krediten droht. Andererseits, weil die Bereitschaft, Kredite zu vergeben, deutlich zurückgeht. KreditnehmerInnen kommen doppelt unter Druck, da aufgrund des wirtschaftlichen Abschwungs das Arbeitsplatz- und dadurch das Einkommensrisiko steigt, gleichzeitig Kredite fällig werden können bzw. saftige Nachschussforderungen drohen.
Ein besonderes Problem stellen dabei Fremdwährungskreditverträge dar, die so konstruiert sind, dass ein Tilgungsträger den endfälligen Kredit bedient. Diese Kredite haben eine große Bedeutung, wie auch die Österreichische Nationalbank feststellt. So liegt das Volumen von Fremdwährungskrediten bei „über 50 Mrd EUR. Der Fremdwährungsanteil an der Gesamtkreditvergabe an inländische Nicht-Banken beträgt rund 20%, während in den anderen Ländern der EU-15 Werte unter 5% die Regel sind. Besonders stark sind Fremdwährungskredite bei den privaten Haushalten verbreitet, wo bereits ein Drittel aller ausständigen Forderungen auf eine ausländische Währung lautet.“ (Österreichische Nationalbank)
Da Tilgungsträger oft Fonds sind, deren Wert von der Entwicklung des Wertpapiermarktes abhängt, kann die bestehende Finanz- und Wirtschaftskrise für die KreditnehmerInnen ein ernsthaftes Problem darstellen. Zusätzlich enthalten viele Kreditverträge Klauseln, wonach bei Änderung der wirtschaftlichen Situation zusätzliche Sicherheiten vom Kreditnehmer/von der Kreditnehmerin zu leisten sind, wozu diese allerdings aufgrund der angespannten finanziellen und wirtschaftlichen Situation nicht in der Lage sind. Insbesondere KreditnehmerInnen, deren endfällige Begleichung des Kredits durch einen Tilgungsträger unmittelbar bevorsteht, drohen angesichts der katastrophalen Entwicklung an den Finanzmärkten hohe Nachschussforderungen.
Während Milliarden Euro als staatliche Sicherungszusagen für die Banken beschlossen sind – unabhängig davon inwieweit Geschäftstätigkeit, Managementfehler etc. für die bestehende Krise verantwortlich sind – gibt es derartige Garantien für KreditnehmerInnen nicht. Diese erscheinen allerdings dringend geboten, um Zwangsversteigerungen, Privatkonkurse und damit verbundene existenzielle und finanzielle Härten für private Haushalte zu mindern. Darüber hinaus ist zu befürchten, dass der Immobilienmarkt in Österreich durch tausende zwangsversteigerte Immobilien einen massiven Einbruch erleidet und dadurch auch lastfreie Immobilien betroffen sein werden. Aussergewöhnliche Zeiten erfordern außergewöhnliche Maßnahmen.