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Antrag 13 / AK-Kulturpolitik

der AUGE/UG Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 149. Vollversammlung der AK-Wien am 12. November 2008

Antrag abgelehnt
ÖAAB, FA, BDFA, GLB: Ja
FSG, BM: NEIN
GA: für Zuweisung

 

Die Arbeiterkammer wird aufgefordert eine kulturpolitischen Stelle einzurichten, die mit den jeweiligen Fachabteilungen koordinierend tätig werden kann und regelmäßig dem Ausschuss für Bildung und Kultur berichtet – und dann eben auch Forderungen an eine künftige Bundesregierung formulieren kann.


Bei den 114 seitigen Forderungen der Bundesarbeiterkammer an die künftige Bundesregierung fehlt der Bereich Kulturpolitik gänzlich.

Kulturpolitik ist (ähnlich wie Frauenpolitik) eine sogenannte Querschnittsmaterie mit dem Schicksal, dass sie überall und nirgends zu finden ist. Vor allem ihre Etablierung zur Chefsache hat ihr noch nie einen tatsächliche Aufwertung gebracht.

Kulturpolitische Maßnahmen finden sich ganz prominent z.B. beim Künstlersozialversicherungsfonds, wo es um Sozialversicherungszuschüsse für KünstlerInnen aus einem Fonds – der nicht aus öffentlichen Geldern gespeist wird – geht. Diese Zuschüsse sind ein reines Kunstförderinstrument und orientieren sich nur an den Sozialversicherungsgesetzen. Stellungnahmen der AK zum Fonds sollten daher nicht in der Abteilung für Sozialversicherungsrecht – und auch nicht in deren Ausschuss - sondern in einer kulturpolitischen Abteilung behandelt werden.
Aber auch urheberrechtliche Fragen und Fragen der Mobilität von KünstlerInnen finden ihre Kompetenzen in verschiedenen Fachabteilungen, die natürlich nicht den kulturpolitischen Blick, sondern mitunter ganz andere Sichtweisen auf Gesetzesentwürfe und internationale Verhandlungen haben.

 

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