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Antrag 30 / AK-Mitgliedsbeitrag

zur 152. Vollversammlung der AK-Wien am 3. November 2009

Antrag abgelehnt
FA, Türkis, Kom., BDFA: JA
FSG, ÖAAB, Persp.: NEIN
GA, BM, GLB: für Zuweisung


Die AK möge eine Änderung des AKG anstreben:
AKG § 61. (2) Die Höhe der Umlage wird für die einzelnen Arbeiterkammern von der Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer beschlossen. Sie darf höchstens 0,5% der für die gesetzliche Krankenversicherung geltenden allgemeinen Beitragsgrundlage betragen. STREICHUNG: dabei darf die Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 Abs. 1 lit. a des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, BGBl. Nr. 189/1955, in der jeweils geltenden Fassung, nicht überschritten werden.


Pro Monat zahlt jedes AK Mitglied 0,5 Prozent des eigenen Bruttoeinkommens für die Arbeiterkammer-Mitgliedschaft. Aber nur wenn das Gehalt nicht 4.020,-- Euro übersteigt.
Unselbständig Erwerbstätige, die 6000,-- Euro beziehen, zahlen zB 0,34%, und wer einen Bezug von 8.040,-- Euro hat, zahlt gar nur mehr 0,25% seines Gehalts. Lt. Lohnsteuerstatistik kommen derzeit ca. 8% der unselbständig Beschäftigten in den Genuss des Besserverdiener-Rabatts. Da unter diesen ca. 8% wesentlich mehr Männer als Frauen sind, ist es nicht nur eine ungleiche Verteilung zwischen Weniger- und MehrverdienerInnen, sondern auch eine zwischen den Geschlechtern.

Wie glaubwürdig können wir von der Regierung Umverteilung fordern, wenn wir nicht einmal in unserer eigenen Organisation ein solidarisches System vorweisen können. Für alle unselbständig Erwerbstätigen mahnen wir von unseren Verhandlungspartnern in der Wirtschaft einen fairen Anteil ein – aber selbst nehmen wir ihnen ungerecht verteilte Mitgliedsbeiträge ab.
Berechtigterweise fordern viele von uns eine Steuerreform, in der der Höchststeuersatz angehoben werden soll, damit Menschen mit sehr hohem Einkommen einen höheren Prozentsatz an Steuern zahlen. Von unseren eigenen Mitgliedern verlangen wir, dass Leute mit niedrigem Einkommen sogar höhere Prozentsätze an Mitgliedsbeiträgen zahlen, als KollegInnen mit hohem Einkommen. Wer soll uns da glauben, dass wir es mit der Umverteilung ernst meinen?
Sogar die Wirtschaftskammer hat ein Beitragssystem, in dem UnternehmerInnen, die höhere Umsätze machen, mehr in die Kammerkasse einzahlen. Sind Wirtschaftstreibende wirklich solidarischer als ArbeiterInnen und Angestellte?
Nur, wenn wir selbst davon überzeugt sind, dass eine gerechte Verteilung möglich ist – und sie auch leben, können wir diese auch glaubhaft fordern.
Ein Preisnachlass oder Rabatt wäre dabei auch denkbar, allerdings nicht am oberen Ende der Gehaltsstatistik, sondern am unteren.

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