Antrag 6 / Einführung einer bundesweiten Grundsicherung
zur 150. Vollversammlung der AK-Wien am 1. April 2009
Antrag zugewiesen (Ausschuss f. Allgemeine Sozialpolitik, Arbeitsrecht und Rechtspolitik)
GA, BM, BDFA, GLB: JA
FA: NEIN
FSG, ÖAAB: für Zuweisung
Die AK-Wien fordert die Bundesregierung auf, die Einführung einer bundesweiten Grundsicherung als umfassendes System der sozialen Sicherung im Bedarfsfall zu beschließen.
Darunter ist zu verstehen:
- Sockelung von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe sowie eine Grundsicherung auf Bundesebene von derzeit rund 920 Euro
- Einschleifregelungen bei gleichzeitigem Grundsicherungsbezug und Erwerbseinkommen
- Sabbatical-Regelungen für Aus- und Weiterbildung
- Ausbau von Kinderbetreuung, ganztägiger schulische Betreuung und das Recht auf eine Ausbildung
- Flankierende Maßnahmen wie Mindestlohn in der Höhe von 7,50 Euro brutto und nachhaltiger aktiver Arbeitsmarktpolitik
Begründung:
Durch die derzeitige Wirtschaftskrise steigt die Arbeitslosigkeit und stagnieren die Einkommen. Bereits zur Hochkonjunktur wurde in Österreich massive Lohnzurückhaltung geübt. Im Vorfeld der Wirtschaftskrise kam es in Österreich zu starken Preissteigerungen. Die Leistungen der Arbeitslosenversicherung kennen keine Wertsicherung. Die Sozialhilfe als letztes soziales Netz ist überlastet und kommt Aufgaben nach, für welche sie nicht konzipiert war.
Die Verluste auf den Finanzmärkten, die Verluste der Banken und auch der großen Konzerne werden sozialisiert und mit Steuermitteln abgefedert. Für die Menschen und ihre unmittelbare Existenzsicherung wird nichts getan - das kann nicht so bleiben.