Antrag 12 / Uni-Kollektivvertrag: Einführung von paritätisch besetzten Bewertungskommissionen
zur 150. Vollversammlung der AK-Wien am 1. April 2009
Antrag angenommen
FSG, ÖAAB, GA, BM, BDFA, GLB: JA
FA: für Zuweisung
Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien unterstützt die Einführung von paritätisch (Arbeitgeber, Betriebsrat wissenschaftliches Personal, Betriebsrat allgemeines Personal) besetzten Bewertungskommissionen, die über die Einstufung der ArbeitnehmerInnen entscheiden.
Nur durch Installierung solcher Kommissionen und damit Einbeziehung der Betriebsratsgremien ist eine für alle nachvollziehbare und gerechte Einstufung möglich und umsetzbar.
Der Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten ist gemäß dem Auftrag des UG 2002 ausverhandelt worden und wurde 2007 paraphiert. Der Kollektivvertrag ist wesentlicher Bestandteil des privaten Arbeitsrechtes der Universitäten. Bei Inkrafttreten des Kollektivvertrages muss für alle ArbeitnehmerInnen der Universitäten eine gerechte, nachvollziehbare und tätigkeitsbezogene Einstufung erfolgen.