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Antrag 13 / Sitz und Stimme für die Betriebsratsgremien im Universitätsrat

zur 150. Vollversammlung der AK-Wien am 1. April 2009

Antrag angenommen

FSG, ÖAAB, GA, BM, BDFA, GLB: JA

FA: für Zuweisung

Antragsannahme

 

Die Vollversammlung der AK Wien unterstützt die Forderungen der Betriebsräte und der Gewerkschaft nach Sitz und Stimmrecht der Betriebsratsgremien für das wissenschaftliche/künstlerische Personal und für das allgemeine Personal im Universitätsrat, analog der Mitbestimmung der Betriebsräte in Aufsichtsräten nach der österreichischen Arbeitsverfassung.

Die Universitätsräte agieren wie Aufsichtsräte und entscheiden über die strategische Ausrichtung der Universitäten. Die Betriebsräte aus allgemeinem sowie wissenschaftlichem/ künstlerischem Personal bringen große Sachkompetenz in den Universitätsrat ein. Daher ist die Verleihung des Stimmrechtes oberste Voraussetzung, um ein Mindestmaß an Kontrolle für die Seite der ArbeitnehmerInnen zu garantieren.

 

Die Novellierung des Universitätsgesetzes 2002 war wesentlicher Bestandteil der Koalitionsverhandlungen; noch vor der Sommerpause soll eine Beschlussfassung im Parlament erfolgen.

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