Antrag 3 / Arbeitsmarktpaket II
der AUGE/UG Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen zur 151. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 24. Juni 2009.
Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien fordert die Sozialpartner und die VertreterInnen der Bundesregierung bezüglich der Verhandlungen zum so genannten Arbeitsmarktpaket II auf, folgende Inhalte sicherzustellen:
• Erhöhung der Nettoersatzrate in der Arbeitslosenversicherung auf 80% des vorherigen Nettoeinkommens
• Streichung oder deutliche Anhebung der Anrechnungsgrenze des PartnerInnen-Einkommens in der Notstandshilfe
• Koppelung der Kurzarbeit an Weiterbildungsangebote
• Ausbau des 2. Arbeitsmarkt, insbesondere im Bereich der sozialökonomischen Betrieb und der Beschäftigungsprojekte
• Vermittlung in Leih- oder Zeitarbeit durch das AMS nur auf freiwilliger Basis
• Neuregelung der Leih- und Zeitarbeit in Richtung der Einführung einschränkender Bedingungen
• Einsetzen einer interministeriellen Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der Sozialpartner und Betroffenen-Organisationen nachhaltigen Reform der Ausbildung und Jugendbeschäftigung, insbesondere bei den Schnittstellen zwischen schulischer und universitärer Ausbildung, der Lehrausbildung und Eintritt in den 1. Arbeitsmarkt.
Begründung:
Die aktuelle Krise zeigt die strukturellen Probleme am Arbeitsmarkt deutlich auf. Die zur Debatte stehenden Maßnahmen des Arbeitsmarktpakets II nehmen zu diesen strukturellen Problemen keine Bezug, sondern versuchen diese zu zudecken.
Ohne Frage müssen für die Hauptbetroffenen-Gruppen der Krise am Arbeitsmarkt Maßnahmen ergriffen werden. Diese Maßnahmen müssen auch darauf abzielen, diese Benachteiligungen abzubauen. Dazu bedarf es auch weiterführender Initiativen, um die Ausgangslage der Hauptbetroffenen-Gruppen zu verbessern. Zentrale Inhalte dieser Initiative wären Weiterbildungen, (Um)Schulungen, langfristige Programme zum Nachholen von Bildungsabschlüssen, qualifizierte Beratung und spezifische Maßnahmen zur Erhöhung des Selbsthilfepotentials.
Elemente der positiven Diskriminierung im öffentlichen Bereich sind umzusetzen.
Für den Bereich der Jugendbeschäftigung müssen die Rahmenbedingungen dahin gehend geändert werden, dass Jugendlichen und junge Erwachsenen ein stabiler Eintritt in den 1. Arbeitsmarkt ermöglicht wird und sie nicht in prekärer Beschäftigung (von Zeit- und Leiharbeit über Praktika und freie Dienstverträge) verharren müssen.