Antrag 13 / Höchstbeitragsgrundlage in der Krankenversicherung (KV) aufheben
zur 152. Vollversammlung der AK-Wien am 3. November 2009
Antrag zugewiesen (Ausschuss f. Sozialversicherung u. Gesundheitspolitik)
BM, GLB, Türkis, Kom., BDFA: JA
ÖAAB, Persp.: NEIN
FSG, FA, GA: für Zuweisung
Die Vollversammlung der AK-Wien fodert daher den Gesetzgeber auf
• die Höchstbeitragsgrundlage für Krankenkassenbeiträge aufzuheben und
• auch von Einkommen aus Vermögen und Gewinn Krankenkassenbeiträge einzuheben.
Das Krankenversicherungssystem beruht auf dem Solidaritätsprinzip. Das heißt, dass sich der Leistungsanspruch im Wesentlichen nach der Bedürftigkeit und nicht nach der Höhe des geleisteten Beitrags oder dem individuellen Risiko der Versicherten richtet. Die Finanzierung erfolgt derzeit ausschließlich aus Arbeitsleistung.
Sowohl ArbeitnehmerIn als auch ArbeitgeberIn leisten einen prozentualen Beitrag vom jeweiligen Einkommen. Allerdings nur bis zu einem Betrag von 4.020,-- Euro, der sogenannt Höchstbeitragsgrundlage. Für jedes Einkommen aus Arbeit, das höher liegt, muss prozentuell weniger gezahlt werden. Wer weniger verdient, muss also verhältnismäßig mehr zahlen, als Menschen mit höherem Gehalt.
Einkommen aus Vermögen oder Gewinn wird derzeit zur Finanzierung der Krankenversicherung unverständlicherweise gar nicht herangezogen. Eine Verbreiterung der Finanzierungsgrundlage der Krankenkassen würde nicht nur die Finanzierungskrise der Krankenkassen beheben, sondern böte mittelfristig auch die Möglichkeit, Krankenversicherungsbeiträge auf Arbeitseinkommen zu senken und so Arbeit zu entlasten.
Die im Sept. 2009 beschlossene „Entschuldung“ der Krankenkassen sieht für die nächsten Jahre Einsparungen von 1,725 Milliarden Euro vor – im Gegenzug werden mit Steuergeldern (weitgehend aus Arbeitseinkommen) die Schulden gestopft. Dass das weder eine Dauerlösung, noch eine gerechte und schon gar keine solidarische Lösung ist, liegt auf der Hand.