Antrag 4 / Auflösung des Fonds Soziales Wien (FSW) und Wiedereingliederung in den Magistrat der Stadt Wien
zur 154. Vollversammlung der AK-Wien am 27. Oktober 2010
Antrag zugewiesen (Ausschuss f. Allg. Sozialpolitik, Arbeitsrecht u. Rechtspolitik)
ÖAAB, GLB, Kom., BDFA: ja
FSG, FA, GA, Persp., BM, Türkis: für Zuweisung
Die 154. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:
Die Arbeiterkammer Wien fordert die Auflösung des Fonds Soziales Wien (FSW) und die Wiedereingliederung aller Arbeitsbereiche des FSW in den Magistrat der Stadt Wien.
Der Fonds Soziales Wien, ein vom Magistrat der Stadt Wien ausgegliederter Fonds der Stadt Wien nach dem Wiener Landes-Stiftungs- und Fondsgesetz, besteht seit einige Jahren. Mittlerweile wurden auch Betriebsgesellschaften gegründet: Schuldnerberatung Wien gemeinnützige GmbH, FSW-Wiener Pflege- und Betreuungsdienste GmbH (Tageszentren für SeniorInnen, Mobile Hauskrankenpflege), “wieder wohnen“ Betreute Unterkünfte für wohnungslose Menschen gemeinnützige GmbH.
Die Erfahrungen der zugewiesenen Stadt Wien-Bediensteten, der privatrechtlich Beschäftigten und der ZeitarbeitnehmerInnen auf der einen Seite und die Erfahrungen der Personalvertretung, der BetriebsrätInnen und der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten – Kunst, Medien, Sport, freie Berufe (GdG-KMSfB) mit dem „Unternehmen“ FSW, mit der Geschäftsführung und mit der Unternehmensphilosophie in diesem ausgegliederten Fonds zeigen eine sehr negative Bilanz für die betroffenen ArbeitnehmerInnen und für die Interessensvertretung. Es zeigt sich, dass privatwirtschaftliche Konzepte für den kommunalen Sozialbereich negative Auswirkungen auf die Bediensteten/ Beschäftigten haben.
Beispielsweise ist es üblich, dass die Stadt Wien über die eigene Leiharbeitsfirma Flexwork (Tochter - Unternehmen des WAFF) regelmäßig Personal beim Fonds Soziales Wien und den FSW-Gesellschaften anstellt. Diese Praxis deutet darauf hin, dass die Dienstgeberin bzw. das betreffende Management die Rechte der betroffenen ArbeitnehmerInnen einschränken bzw. umgehen will. Außerdem wächst seit der Ausgliederung des FSW die Zahl von prekären und befristeten Dienstverhältnissen stetig. Die ArbeitnehmerInnen-Vertretung betreffend, haben Betriebsräte und Personalvertretung im FSW und seinen Töchtern damit zu kämpfen, dass verschiedenen gesetzliche Grundlagen (für privatrechtlich Angestellte das Arbeitsrecht und Arbeitsverfassungsgesetz sowie der FSW-Kollektivvertrag, für Beamtete und Vertragsbedienstete das Vertragsbediensteten-/Dienstrecht, Personalvertretungsgesetz sowie die Besoldungsordnung; für beide durch das Zuweisungsgesetz zwar gemeinsame Geltung von arbeitsrechtlichen Bestimmungen und Übertragung von Aufgaben an die Betriebsräte, aber bei Einzelfall-Vertretungen unterschiedliche Gegebenheiten und Zuständigkeiten durch Geltung des ArbVG oder des PVG und daher auch unterschiedliche Möglichkeiten usw.) zum Tragen kommen.
Bereits die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG hat 2006 zum Thema „Privatisierung“ in ihrem Arbeitsprogramm 2006-2010 folgenden Beschluss gefasst: „Die 16. Wiener Landeskonferenz der GdG wird diese neoliberale Irrlehre bekämpfen und bringt dies überall deutlich zum Ausdruck. Im Gegensatz zum oben genannten neoliberalen Modell fordern wir die politisch Verantwortlichen auf, verstärkt auf Insourcing statt Outsourcing von Leistungen zu setzen, da die Bediensteten der Gemeinde Wien im Vergleich zu privaten Anbietern Leistungen mit höherer oder zumindest gleichwertiger Qualität erbringen.“
Die 1. Wiener Landeskonferenz der GdG-KMSfB, welche von 29. - 30. September 2010 tagte, hat mit den Stimmen aller Fraktionen einstimmig beschlossen, dass dem von der Konsequenten Interessensvertretung / Unabhängigen GewerkschafterInnen (KIV/UG) gestellten Initiativantrag zur Auflösung des FSW und Wiedereingliederung aller Arbeitsbereiche des FSW in den Magistrat der Stadt Wien stattgegeben wird.
Es wäre daher wünschenswert, wenn die Arbeiterkammer Wien, als gesetzliche Interessenvertretung der Beschäftigten und Bediensteten im FSW und seinen Töchtern, im Sinne dieses Beschlusses und einer effektiven Zusammenarbeit mit der zuständigen Gewerkschaft die GdG-KMSfB Wien in dieser Sache unterstützt und die Forderung sinngemäß beschließt.
Download: AUGE_AK_Antrag04-FSW-Wiedereingliederung
Download: AUGE04-FSW-Wiedereingliederung-Antragsbearbeitung