Antrag 5 / Ausschreibungskriterien in der öffentlichen IT-Beschaffung
zur 154. Vollversammlung der AK-Wien am 27. Oktober 2010
Antrag zugewiesen Antragsbearbeitung
GA, Kom., BDFA: ja
FSG, ÖAAB, FA, Persp., BM, GLB, Türkis: für Zuweisung
Die 154. Vollversammlung der AK Wien möge daher beschließen:
Die Arbeiterkammer Wien fordert die Öffentliche Hand auf, dass bei Ausschreibungen und Einkäufen von Produkten im IT-Bereich folgende Kriterien von den anbietenden Unternehmen (auch im Hinblick auf die gesamte Erzeugungs- und Zulieferkette) als Mindeststandard eingefordert werden:
1. Arbeitsrechte
- Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen
- Abschaffung der Zwangsarbeit
- Abschaffung der Kinderarbeit
- Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf
- Recht auf existenzsichernde Löhne
- Recht auf sichere und gesunde Arbeitsbedingungen
- Einhaltung der maximalen Anzahl von Arbeitsstunden
- Recht auf ein festes Beschäftigungsverhältnis
- Recht aus Aushändigung eines Arbeitsvertrages
2. Ressourceneffizienz
- Lange Nutzungsdauer
- Einfache Reparatur- und Aufrüstungsmöglichkeiten
- An den Bedarf angepasste Ausstattung (keine Überdimensionierung)
3. Umweltverträglichkeit
- Energieeffizienz (geringer Energieverbrauch, Energiesparfunktionen)
- Recyclingfähigkeit (Einsatz besonders recyclingfähiger Materialien)
- Reduzierung von Schadstoffen
- Geringe Werte für Strahlung, Lärm-Emissionen
- Verminderung der Verpackungsvolumina
- Rücknahmegarantie und gesicherte, umweltgerechte Entsorgung
Bezahlung unter den gesetzlich vorgeschrieben (ohnehin schon niedrigen) Lohnstandards; erzwungene unbezahlte Überstunden; mangelnder bzw. fehlender ArbeitnehmerInnenschutz; kein Recht auf Vereinigungsfreiheit; Kündigungen und -drohungen bei gewerkschaftlichen Aktivitäten:
Wir kaufen Produkte, die (zum Teil) unter diesen menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen hergestellt werden.
Diese Bedingungen haben zu Beginn dieses Jahres bei einer IT-Zulieferfirma (Foxconn) zu einer Selbstmordserie geführt.
Dies muss ArbeitnehmervertreterInnen und KonsumentInnen bei uns zu denken geben und dazu aufrütteln, diese Zustände zu ändern.
Die Öffentliche Hand als Großabnehmerin im Bereich IT (mit steigendem Bedarf) kann durch das Festlegen von sozialen und Umweltstandards* Druck auf die Anbieter ausüben. Die gesellschaftliche Vorbildwirkung und Maßnahmen der Anbieter in diese Richtung ermöglichen in Folge auch der Privatwirtschaft und EinzelkonsumentInnen, derart produzierte IT-Produkte kaufen zu können**.
Wenn die anbietenden Firmen auch die Verantwortung für ihre Zulieferbereiche zu übernehmen haben, unterbindet die schon lange anhaltende Entwicklung, immer wieder aufs Neue in weitere sozial- und umweltunverträgliche Produktionsstätten auszuweichen.
Die Arbeitskosten in der Produktion machen – wie in vielen anderen Bereichen - nur einen geringen Teil der Gesamtkosten aus. Daraus ist zu schließen, dass die Endverbraucherpreise kaum angehoben werden müssen.
* Die im Aktionsplan zur nachhaltigen Beschaffung bereits festgelegten (Umwelt)Kriterien müssen auch hier einfließen und ausgebaut werden.
** Information und Beratung zu sozial fairer Beschaffung bietet die Südwind Agentur
Download: AUGE_AK_Antrag05-IT-Beschaffung green & clean
Download: AUGE05-IT-Beschaffung green & clean-Antragsbearbeitung