Antrag 14 / Keine Verschlechterungen beim Pflegegeld!
zur 154. Vollversammlung der AK-Wien am 27. Oktober 2010
Antrag zugewiesen ( Ausschuss f. Sozialversicherung u. Gesundheitspolitik)
FA, BM, Kom., BDFA: ja
FSG, ÖAAB, GA, Persp., GLB, Türkis: für Zuweisung
Antragsbearbeitung
Daher beschließt die Vollversammlung der AK-Wien:
Die Vollversammlung der AK spricht sich gegen eine Ungleichbehandlung von Menschen mit dem gleichen Bedarf an Pflege- und Betreuungsleistungen beim Bezug des Pflegegelds aus. Der Plan der Bundesregierung, die Mindestvoraussetzungen für einen Anspruch auf Pflegegeld um 10 Stunden im Monat an Pflegebedarf zu erhöhen, sowie die Erhöhung der Voraussetzungen um 10 Stunden pro Pflegegeldstufe wird aufs Schärfste zurückgewiesen.
Die AK-Wien wird diese Ungleichbehandlung gleichgelagerter Problemlagen mit allen rechtlichen Mitteln bekämpfen.
Die Bundesregierung beabsichtigt, im Rahmen der Budgetbegleitgesetze den Zugang zum Pflegegeld erheblich zu erschweren. Geplant ist die Erhöhung der Zugangsschranke zum Pflegegeld um einen Leistungsbedarf von 10 Stunden im Monat. Auf diese Weise werden Menschen, die auf Grund einer Beeinträchtigung auf Unterstützungsleistungen angewiesen sind, um eine Unterstützung durch das Pflegegeld gebracht.
Der Plan der Bundesregierung ist überdies auch verfassungsrechtlich bedenklich, da Menschen in der selben Lebenssituation – nämlich des Vorliegens eines bestimmten Pflegebedarfs auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung oder einer Sinnesbehinderung der ständige Betreuungs- und Hilfsbedarf in einem bestimmten Ausmaß – unterschiedlichen Zugang zum Pflegegeld haben werden.
Download: AUGE_AK_Antrag14-Pflegegeld
Download: AUGE14-Pflegegeld-Antragsbearbeitung