Antrag 2 / Anrechnung der Kinder- und Hospizkarenz
zur 156. Vollversammlung der AK-Wien am 25. Oktober 2011
Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, ÖAAB, FA, GA, Persp., BM, GLB, Türkis, Kom.: ja
BDFA: für Zuweisung
Die Vollversammlung der AK möge beschließen:
Die AK setzt sich beim Gesetzgeber dafür ein, dass sämtliche Karenzzeiten die in die Kinder- und Hospizkarenz fallen sowohl bei der Anrechnung der Vordienstzeiten als auch bei den Vorrückungssystemen in den Betrieben und im öffentlichen Dienst (Biennien) angerechnet werden.
Frauen bleiben in der Menge der in einer Arbeitsstelle erreichten anrechenbaren Dienstjahren hinter den Männern zurück.
Kindererziehung und Hospizkarenz sind immer noch -und in diesem Fall auch sehr zu deren Benachteiligung- Aufgaben der Frauen. Um der Benachteiligung im Lebenseinkommen entgegenzuwirken und die Einkommensunterschiede zu reduzieren, aber auch um die gesellschaftlich wertvollen Aufgaben der Kindererziehung und Pflege zu fördern und nicht zum lebenslangen Nachteil werden zu lassen, fordern wir folgende Änderungen:
Download: AUGE02 Anrechnung der Kinder-und Hospizkarenz