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Antrag 3 / Sozialverträglichkeitsprüfung im Gesetzgebungsverfahren

zur 156. Vollversammlung der AK-Wien am 25. Oktober 2011

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, GA, Persp., BM, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA: für Zuweisung

 

Die 156. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien fordert daher, dass das Instrument der erläuternden Bemerkungen zu den Landesgesetzen dahingehend auszubauen ist, dass diese - analog zur Untersuchung der wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen des Gesetzesvorhabens - eine auf sozialwissenschaftlichen Verfahren gestützte Analyse über die Auswirkung des jeweiligen Gesetzesvorhabens auf die soziale Lage der betroffenen Bevölkerung, auf die Gleichstellung von Frauen und Männern und die soziale Situation in einer Gesamtsicht beinhalten.



Die Auswirkung von Landesgesetzen soll auf solider sozialwissenschaftlicher Grundlage geprüft werden, damit eine verlässliche Basis für die politische Beurteilung vorhanden ist. Es ist nicht einzusehen, dass die wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen bei der Rechtssetzung automatisch überprüft werden und die soziale Komponente - in der Bedeutung für die betroffenen Menschen sowie in einer Gesamtsicht der Gesellschaft - weniger Relevanz haben. Solch eine Sozialverträglichkeitsprüfung soll die Diskussion über soziale Auswirkungen von Politik und die Stellungnahmen der Arbeiterkammer auf eine sachliche Grundlage stellen.

Download: AUGE03 Sozialvertraeglichkeitspruefung im Gesetzgebungsverfahren

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