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Antrag 4 / Umwandlung der privatisierten Beschäftigungsverhältnisse innerhalb der Gemeinde Wien in den ausgegliederten und ausgelagerten Vereinen, Unternehmen, Fonds und Anstalten öffentlichen Rechts

zur 156. Vollversammlung der AK-Wien am 25. Oktober 2011

Antrag mehrheitlich zugewiesen (Ausschuss Angelegenheiten des öffentlichen Dienstes)
GLB, Kom., BDFA: ja
ÖAAB: nein
FSG, FA, GA, Persp., BM, Türkis: für Zuweisung

Antragsbearbeitung

Die 156. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien fordert die Stadt Wien auf, die privatrechtlich Beschäftigten in ein direktes Dienstverhältnis zur Gebietskörperschaft aufzunehmen, um insbesondere hinsichtlich der dienstrechtlichen Bestimmungen (z.B. in Bezug auf Kündigungen) gleiche Bedingungen auf der Basis der Dienstverhältnisse zum öffentlichen Dienstgeber herzustellen. Die Zuweisungsgesetze der Bundesländer geben den Dienstgeber, ohne rechtliche Änderung der Organisationsform die Möglichkeit, diese Maßnahme umzusetzen.


Ein wesentlicher Aspekt der Privatisierung im Rahmen von Ausgliederungen ist die Privatisierung der Beschäftigungsverhältnisse. Nach einer Ausgliederung (auch im Rahmen einer PPP) werden die Beschäftigten nicht mehr als BeamtInnen oder Vertragsbedienstete, sondern als privatrechtlich Beschäftigte aufgenommen. Diese Privatisierung der Beschäftigungsverhältnisse führt zu einer Ungleichbehandlung und im Regelfall zu einer Absenkung des Niveaus im Dienstrecht und in der Besoldung. Gleichzeitig geben sich die Gebietskörperschaften Spezialgesetze für die Arbeitskräfteüberlassung der Bediensteten der Gebietskörperschaften.

Download: AUGE04 Umwandlung der priv_Beschaeftigungsverhaeltnisse

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