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Antrag 2 / Recht auf Familienleben auch ohne Deutschkenntnisse

zur 155. Vollversammlung der AK-Wien am 11. Mai 2011

Antrag angenommen
FSG, GA, Persp., BM, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA: nein
GA: für Zuweisung


Die Vollversammlung der AK-Wien spricht sich gegen die Bestimmungen im Fremdenrechtsänderungsgesetz 2011 aus, wonach Sprachkenntnisse auf dem Niveau A1 auch im Rahmen der Familienzusammenführung verlangt werden und fordert die Innenministerin dazu auf, die Forderung nach A1 vor der Einreise ersatzlos zu streichen und stattdessen leicht zugängliche und den Lernbedürfnissen der MigrantInnen entsprechende Lernangebote in Österreich zu schaffen.


Begründung

Diverse NGOs* sind einer Meinung: das Recht auf Familienleben (Art 8 EMRK) muss beachtet werden und die Verweigerung des Familiennachzugs aufgrund fehlender Sprachkenntnisse stellt eine Verletzung dieses Rechts dar.
Die Wiener Volkshochschulen und Caritas drucken ihre Besorgnis darüber aus, dass bildungsferne Menschen überhaupt keine Möglichkeit der Zuwanderung hätten. Dies schränkt in Folge allerdings die Optionen vieler MigrantInnen, ihr Recht auf Privat- und Familienleben gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention in Österreich wahrzunehmen, massiv ein bzw. verhindert dies. Es kann nicht von Menschen, die Österreich legal zuwandern lässt, verlangt werden, dass sie ihre EhepartnerInnen bereits vorab nach den österreichischen Fremdengesetzen und ihren Anforderungen wählen.
Zusätzlich muss gesagt werden, dass Sprachkenntnisse im Inland wesentlich leichter und effizienter erworben werden können, da laufend Kontakt mit der zu erlernenden Sprache besteht.


* Amnesty International
Wiener Volkshochschulen
Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen
Caritas

Download: AUGE02-Deutschkenntnisse

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