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Antrag 06 / Keine Ermessensausgabenkürzung bei Sozialen Vereinen, kulturellen Initiativen, Fraueneinrichtungen, Entwicklungszusammenarbeit und außeruniversitärer Forschung!

zur 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien  am 25. April 2012

Antrag angenommen Antragsbearbeitung
FSG, GA, Persp., BM, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA: nein


Die 157. Vollversammlung der AK Wien möge daher beschließen:

Die Vollversammlung der AK Wien fordert die österreichische Bundesregierung auf, bei der Kürzung der Ermessensausgaben nicht zulasten Sozialer Vereine, Fraueneinrichtungen und kultureller Initiativen vorzugehen, die vielfach im Erfüllung öffentlicher Aufgaben bzw. gesellschafts- wie kulturpolitisch wünschenswerter und notwendiger Leistungen betraut sind. Weiters lehnt die Vollversammlung der AK Wien Einsparungen bei Ermessensausgaben auf Kosten der Entwicklungszusammenarbeit sowie außeruniversitärer Forschung entschieden ab, da diese nicht zuletzt in Folge der Loipersdorfer Beschlüsse massive finanzielle Einschnitte hinnehmen mussten.

Ein weitere Kürzung finanzieller Mittel für derartige Vereine, Einrichtungen und Initiativen würde die ohnehin bereits vielfach bestehende prekäre ökonomische Situation nur noch verschärfen und zulasten der Einkommens- und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sowie angebotener Leistungen führen.

Statt drohender Einsparungen brauchen von Ermessensausgaben abhängige Einrichtungen kurz- und mittelfristige Finanzierungs- und Bestandsgarantien.


Im Rahmen der Budgetkonsolidierung will die österreichische Bundesregierung unter dem TitelKürzung der gestaltbaren Ermessensausgaben inkl. Zuschüssejährlich, beginnend mit 2012, 170 Mio. Euro einsparen.

Aus frei verfügbaren Ermessensausgaben der Ministerien werden u.a. Soziale Vereine, welche mit der Erfüllung öffentlicher Aufgaben (z.B. Verein Neustart, eh. Bewährungshilfe) betraut sind, oder die gesellschaftliche notwendige Leistungen erbringen (Frauenberatungseinrichtungen und -stellen) ebenso finanziert wie kulturelle Initiativen bzw. Kulturvereine.

Aus frei verfügbaren Ermessensausgaben wurden nicht zuletzt fachspezifische bzw. gesellschaftlich relevante wissenschaftliche Studien außeruniversitärer ForscherInnen bzw. Forschungseinrichtungen gefördert, die nicht zuletzt im Zuge der Loipersdorfer Beschlüsse (Kürzung/Streichung von öffentlichen Mitteln für außeruniversitäre Forschung bzw. Forschungseinrichtungen) unter massiven ökonomischen Druck geraten sind.

Die Kürzung von Ermessensausgaben traf bereits in der Vergangenheit regelmäßig derartige Initiativen/Einrichtungen, deren finanzielle Situation ohnehin meist nur alsprekärbezeichnet werden kann. Weitere Kürzungen würden die Einkommens- und Arbeitssituation der Beschäftigten in diesen Bereichen weiter verschärfen sowie ein gesellschafts- wie kulturpolitisch wünschenswertes, wie notwendiges Angebot an Leistungen noch weiter verschlechtern bzw. einschränken.

Seitens unterschiedlicher Ministerienetwa des Frauenministeriums sowie des Ministeriums für Unterricht, Kunst und Kulturwurde zwar bereits angekündigt, betroffenen Vereinen/Initiativen entsprechende aus Ermessensausgaben finanzierte Leistungen nicht zu kürzen, doch stellten diese Ankündigungen mehrWillensbekundungenals tatsächliche Bestandsgarantien dar.

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