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Antrag 12 / Staatsbürgerschaft

zur 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien  am 25. April 2012

Antrag zugewiesen (Ausschuss: Arbeitsmarktangelegenheiten und Integration) Antragsbearbeitung
Persp., GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA: nein
FSG, GA, BM: für Zuweisung


Die 157. Vollversammlung der AK Wien möge daher beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien fordert von der Bundesregierung und dem Gesetzgeber, in Österreich geborene Menschen bei gleichzeitiger Ermöglichung von Mehrfachstaatsangehörigkeiten einzubürgern.

Der Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft ist ein wichtiger Bestandteil des Integrationsprozesses und nicht dessen Abschluss. Ziel muss es daher sein, möglichst viele bereits lange in Österreich lebende ausländische Staatsangehörige von der Annahme der österreichischen Staatsangehörigkeit zu überzeugen. Es liegt im Interesse eines jeden Staates, möglichst alle seine EinwohnerInnen zu gleichberechtigten Staatsangehörigen zu machen, nur so kann eine dauerhafte Identifizierung mit den Grundwerten und demokratischen Entscheidungen erreicht werden.

 

In den Vereinigten Staaten, aber auch in Deutschland und 9 andere EU-Staaten gibt es das sogenannte Ius Soli - das Geburtsortsprinzip bei der Zuerkennung der Staatsbürgerschaft. Österreich kennt derzeit nur das Abstammungs-Prinzip, sprich: die Staatsbürgerschaft der Kinder richtet sich nach jener der Eltern. Das ist nicht mehr zeitgemäß.

 

Fast 12.000 Babys waren im Jahr 2010 betroffen, 35,4 Prozent der neu verliehenen Staatsbürgerschaften in 2011 gingen an bereits in Österreich geborene Personen laut Statistik Austria. Diese Kinder müssten eigentlich ÖsterreicherInnen sein - sind es aber nicht. Man macht dadurch die Kinder von der finanziellen Lage der Eltern und deren Arbeit abhängig. Daher ist es sinnvoll diese Kinder auch als StaatsbürgerInnen anzuerkennen und nicht zu BürgerInnen zweiter Klasse zu degradieren.

 

 

 

Die Zuerkennung der Staatsbürgerschaft für Österreich bei der Geburtius solis - unter der Hinnahme von Mehrfachstaatsangehörigkeit soll das derzeit geltende Abstammungs-Prinzip ablösen.

 

Es sind Initiativen für die Hinnahme der Mehrfachstaatsangehörigkeit auf Basis der gegenseitigen Anerkennung zu setzen.

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