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Dringlichkeitsantrag 1 / Keine Nivellierung bestehender besserer Arbeitsverträge nach unten mithilfe des §41a im BAGS-Kollektivvertrag! – wie am aktuellen Beispiel Aidshilfe Wien

zur 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. April 2012

Antrag zugewiesen (Ausschuss: Allgemeine Sozialpolitik, Arbeitsrecht und Rechtspolitik)
FA, Persp., GLB, Kom., BDAF: ja
FSG, ÖAAB, GA, BM: für Zuweisung

 

Die 157. Vollversammlung der AK Wien möge daher beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien lehnt weiters jeden Versuch ab, eine Nivellierung bestehender Verträge nach unten – insbesondere hinsichtlich des Einkommens - mithilfe des § 41 a des BAGS-Kollektivvertrages zu betreiben - sowohl in der Aids Hilfe Wien, als auch in allen anderen BAGS-KV zugehörigen Betrieben des Sozial-, Pflege- oder Gesundheitsbereichs!


Dies war sicher nicht die Absicht der KV-Parteien, als sie den betreffenden §41a im BAGS-KV als freiwillige Optierungsmöglichkeit für KollegInnen in betreffenden Betrieben geschaffen haben, widerspricht also dem Geist des KV!

 

Begründung:

Derzeit wird in der Aidshilfe Wien unter dem Vorwand finanzieller Probleme seitens der verantwortlichen Betriebsleitung der Wechsel von Beschäftigten mit „alten Dienstverträgen“ in den BAGS-KV angestrebt. Die Begründung sind drohende Verluste v.a. aufgrund hoher Lohnkosten von ca. 75 % des Gesamtbudgets. Dazu ist anzumerken, dass die Aids Hilfe Wien zwar unter die Satzung es BAGS-Kollektivvertrag fällt, allerdings noch alte Verträge laut früheren Entgeltvereinbarungen existieren, die für schon langjährig tätige MitarbeiterInnen bessere Entgeltbestimmungen und Grundgehälter beinhalten. Ein Teil der seit der Satzung des BAGS-KV neu eingestellten KollegInnen werden bereits laut BAGS-KV-Schema und nicht mehr nach den alten Vereinbarungen entlohnt.

 

§41a BAGS-KV wurde eigentlich dazu geschaffen, MitarbeiterInnen in vom BAGS-KV erfassten Betrieben mit alten Lohnschemata die Möglichkeit einzuräumen, sofern die Einstufung in den BAGS-KV irgendwann eine Verbesserung für sie bedeuten würde, einseitig und vor allem freiwillig optieren zu können. Dass diese freiwillige Optierungsmöglichkeit dazu benutzt werden könnte, Betriebe / Vereine, welche aufgrund von Kürzungen bzw. Nicht-Valorisierung nöffentlicher Fördermittel unter Finanzierungsproblemen leiden, zu veranlassen, MitarbeiterInnen Optierungsangebote zu machen, welche tatsächlich eine Verschlechterung ihrer bestehenden Verträge bedeuten würde, war von den KV-Parteien sicherlich nicht beabsichtigt.

 

Für den gegenständlichen Fall der AIDS-Hilfe würde die Zustimmung zu einer „freiwilligen“ Optierung für den Großteil der betroffenen langjährigen und erfahrenen MitarbeiterInnen Nettoeinkommensverluste von durchschnittlich ca. 10 % bedeuten – da § 41 a kein „Einfrieren“ des den BAGS-KV übersteigenden Einkommensteils (die sog. Überzahlung) vorsieht.

 

Weiters wurden – in derartigen Konfliktfällen ebenfalls nicht unbekannt – im Falle der Nicht-Optierung die Möglichkeit von Kündigungen bzw. Vertragsänderungen („Änderungskündigungen“) angedeutet, was wiederum zur Folge hätte, dass MitarbeiterInnen mit langjähriger Erfahrung und entsprechender Qualifikation, die auch für die Einschulung neuer KollegInnen zuständig zeichnen, verloren gingen, worunter auch die Qualität des Angebots leiden würde.

 

Für die AK – der gesetzlichen Interessensvertretung der ArbeitnehmerInnen – gilt es klar zu stellen, dass Regelungen in einem Kollektivvertrag nicht dazu benutzt werden dürfen – wie eben jetzt im Falle der AIDS-Hilfe Wien - bestehende, besser entlohnte Verträge unter dem tatsächlichen bzw. vermeintlichen Vorwand finanzieller Schwierigkeiten auszuhebeln und nach unten zu nivellieren. Vielmehr ist es Aufgabe der öffentlichen Hand und der Fördergeber, entsprechende finanzielle Rahmenbedingungen sicherzustellen, die sowohl eine KV-konforme Bezahlung (inklusive vereinbarte reale Lohnzuwächse im Rahmen von KV-Verhandlungen) garantieren, als auch die Finanzierung „alter“ Arbeitsverträge. So einer Vorgehensweise muss die Arbeiterkammer Wien und die zuständigen Interessenvertretungen ein klare Absage erteilen, da eine „Vorbildwirkung“ für ähnlich gelagerte Fälle bei Anbietern sozialer Dienstleister zu befürchten ist.

 

Es wäre für die AK Wien jedenfalls inakzeptabel und geradezu zynisch dass ausgerechnet soziale Arbeit im Rahmen drohender Sparmaßnahmen bei den öffentlichen Fördergebern für die Kosten einer Krise aufzukommen hat, für die sie NICHT verantwortlich zeichnet. Schließlich wird die Zahl derer, die in Folge der Krise in Armut, Prekarität und soziales Elend stürzen und die dringend Hilfe und Betreuung sozialer Einrichtungen und sozialer Dienste brauchen, immer größer!


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