Antrag 6 / “Beschäftigungstherapie” muss im System der sozialen Sicherung verankert werden
zur 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 17. Oktober 2012
Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, ÖAAB, Persp., BM, GLB, KomIntern, BDFA: ja
FA, GA, Türpkis: für Zuweisung
Die 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:
Die AK-Wien tritt für eine sozialversicherungsrechtliche Einbeziehung aller Menschen in sogenannter „Beschäftigungstherapie“ in das System der sozialen Sicherung ein.
Ca. 40.000 Menschen mit so genannter intellektueller Beeinträchtigung leben in Österreich. Davon arbeiten ca. 15.000 Menschen im sekundären Arbeitsmarkt in der sogenannten „Beschäftigungstherapie“.
In diesen Beschäftigungsformen sind die Menschen dem gleichen Ablauf wie am ersten Arbeitsmarkt unterworfen (fixer Arbeitsbeginn, Arbeitsdauer, Pausenregelungen etc.). Im Unterschied zu anderen ArbeitnehmerInnen erhalten die in diesen Einrichtungen produzierenden Menschen jedoch für ihre Arbeit keinen Lohn oder Gehalt, sondern ein „Taschengeld“, welches weit unter der Geringfügigkeitsgrenze liegt. Aus diesem Grund sind sie nicht eigenständig kranken-, pensions-, unfall- und arbeitslosenversichert.
Die derzeit schon älteren Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung, deren Zahl stark im Anstiegen ist, können daher nicht in Pension gehen, obwohl sie ihr ganzes Erwachsenenleben gearbeitet haben.
Die rechtliche Absicherung ist für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung nicht nur mangelhaft und unzureichend, sondern auch in allen neun Bundesländern unterschiedlich geregelt. Die ArbeitnehmerInnen in „Beschäftigungstherapie“ sind auf die Praxis des Vollzuges der jeweiligen Landesbehinderten-, Sozialhilfe- oder Mindestsicherungsgesetze angewiesen. Wer ein Leben lang arbeitet, hat auch Anspruch auf eine Pension.