Antrag 02 / Bundes-Gleichbehandlungsgesetz – Einkommensberichte
der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 161. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 13. November 2013
Antrag zugewiesen (Ausschuss: Frauen und Familie)
GLB, KomIntern, BDFA: ja
ÖAAB: nein
FSG, FA, GA, Persp., BM, Türkis: für Zuweisung
Die 161. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:
Die Arbeiterkammer Wien fordert die österreichische Bundesregierung auf, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG) in den bestehenden Punkten betreffend Einkommensbericht an das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) anzupassen und zukünftige Verbesserungen des GlBG auch im B-GlBG nachzuziehen.
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In der derzeitigen Form sind Einkommensberichte für Gruppen von Arbeitnehmer_innen in ausgegliederten Einrichtungen nicht verpflichtend, da das B-GlBG nur auf Beamt_innen und Vertragsbedienstete eingeht und nicht auf Arbeitnehmer_innen in privatrechtlicher Anstellung.
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Die gesetzlichen Grundlagen zu Einkommensberichten müssen für alle Arbeitnehmer_innengruppen ident sein.