Antrag 11 / Österreichische Bundestheater: Keine Ausgliederung der Publikumsdienste!
der AUGE/UG - Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 161. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 13. November 2013
Antrag einstimmig angenommen
Die 161. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:
Die 161. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien fordert das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur sowie die Stadt Wien auf, dafür Sorge zu tragen, dass Kultureinrichtungen, die von der öffentlichen Hand finanziert und in deren Entscheidungs- und Kontrollgremien VertreterInnen des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur oder der Stadt Wien entsendet werden, bestehende Verträge mit Firmen zur Durchführung des Publikumsdienstes zum ehestmöglichen Zeitpunkt lösen und alle Möglichkeiten zu prüfen, den Publikumsdienst wieder in die Personalhoheit der jeweiligen Kulturinstitutionen einzugliedern.
Unter anderen haben die Bundestheater die Werkverträge mit den BilleteurInnen an ein Sicherheitsdienstleistungsunternehmen ausgelagert. Billiger werden solcherart ausgelagerte Arbeitskräfte in erster Linie durch Gehaltseinbußen und Schlechterstellungen in ihren Arbeitsverträgen: Das Umgehen von kollektivvertraglichen Mindeststandards und betriebsinternen Abmachungen sind weit verbreitete Folgen.
Vor kurzem hat ein bei einem Sicherheitsdienst angestellter Billeteur des Burgtheaters seine Arbeitsbedingungen öffentlich thematisiert, bzw. hat er eigentlich nur ersucht, sich mit den Arbeitsbedingungen des Publikumsdienstes auseinanderzusetzen. Er ist umgehend seinen Job los gewesen.
Diese Praxis ArbeitnehmerInnen ihrer Rechte zu beschneiden, muss im Bereich der öffentlichen Hand und der ihr zurechenbaren Betrieben sofort beendet werden.