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Antrag 2 / Für eine umfassende Verkürzung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit!

der AUGE/UG
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zum 4. Regionalforum der GPA-djp – Wien am 22. April 2015

 

Das Regionalforum der GPA-djp Wien vom 22. April 2015 fordert gesetzliche Schritte zu einer Verkürzung der wöchentlichen Normalarbeitszeit in Richtung 30-Stunden-Woche, der täglichen Normalarbeitszeit in Richtung 6-Stunden-Tag, bei vollem Einkommensausgleich,

  • weil sich die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen eine umfassende Arbeitszeitverkürzung angesichts des enormen Produktivitätszuwachses (von 1994 bis 2012: + 23,9 %) in den letzten Jahrzehnten bei gleichzeitig stagnierender Reallohnentwicklung (Bruttoreallöhne wuchsen zwischen 1994 und 2012 um 5 %, die Nettoreallöhne fielen sogar um 0,5 %) schon erarbeitet haben (Quelle: AK OÖ),
  • weil nur mit kürzeren täglichen Arbeitszeiten die traditionelle Rollenverteilung zwischen Frauen und Männern und damit die ungerechte Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit aufgebrochen werden kann,
  • weil die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Ausgleich für belastende Arbeitsbedingungen brauchen – im europäischen Vergleich gibt es eine hohe Ausprägung der Belastungsfaktoren Arbeitsintensität, Arbeitstempo und Zeitdruck (Quelle: OECD) ,
  • weil das Unfallrisiko ab der 7./8. Arbeitsstunde ansteigt,
  • weil lange Arbeitszeiten krank machen,
  • weil wir damit Arbeitsplätze schaffen können,
  • weil wir Arbeit und damit Einkommen, Chancen und soziale Absicherung gerechter verteilen wollen.


Zusätzlich fordert die GPA-djp

  • Maßnahmen zum Abbau von Überstunden – insbesondere über eine Verteuerung von Überstunden (z.B. über progressiv steigende Zuschläge auf die Arbeitgeberbeiträge zur Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung).
  • Rechtsansprüche auf zeitlich befristete, sozial abgesicherte berufliche Auszeiten (Karenzen) für Bildung, Betreuung, Pflege oder zur Erholung (Sabbatical, Burn-out-Prävention)
  • 6 Wochen Urlaubsanspruch für alle unselbständig Beschäftigten
  • einen Rechtsanspruch auf Teilzeit in bestimmten Lebensphasen (z.B. Weiterbildung, Kinderbetreuung) mit Rückkehrrecht zu Vollzeit

Im Jahresdurchschnitt 2013 waren in Österreich 287.207 Menschen erwerbsarbeitslos; das bedeutet im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg um 10,2 % (arbeitslos vorgemerkte Personen laut Sozialbericht 2013 - 2014 des BMASK). 2014 erreichte die Arbeitslosigkeit in Österreich neue traurige Rekorde und lag in einzelnen Monaten knapp an der 400.000-Personen-Marke.
Gleichzeitig ist die Zahl geleisteter Überstunden 2013 mit 270 Millionen  Überstunden trotz Krise anhaltend hoch. Vollzeitbeschäftigte ArbeitnehmerInnen arbeiteten 2013 mit durchschnittlich 41,7 Stunden/Woche (Männer: 42,2 Stunden, Frauen: 40,8 Stunden) so viel, wie kaum sonstwo in Europa, deutlich über dem EU-Schnitt (Statistik Austria).

2013 ist die Teilzeitquote auf 26,5 % gestiegen. Bei den Frauen liegt sie bei 45,9 % (Statitsitk Austria). Die Atypisierung und Prekarisierung der Beschäftigungsverhältnisse schreitet voran: 2013 waren nur noch 50,5 Prozent der rund 4,2 Millionen unselbständig Beschäftigten in einem Vollzeitjob mit kontinuierlicher, durchgängiger Beschäftigungsdauer (Einkommensbericht des Rechnungshofs 2012 und 2013).  

Auch wegen der hohen Quote von Frauen in Teilzeit und geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen und den dabei erzielten Stundenlöhnen, die deutlich hinter jenen Vollzeit Beschäftigter liegen, ist Armut bis ins Alter hineinreichend vor allem weiblich. In Österreich verdienen Frauen im Durchschnitt aller Beschäftigten  in der Privatwirtschaft um 23 % Prozent weniger als Männer (Statistik Austria, Gender Statistik). Österreich liegt damit hinsichtlich der geschlechtsspezifischen Verdienstunterschiede in der EU an zweiter Stelle. Nur in einem Land der EU sind die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen größer!

Der ungleichen Verteilung der Erwerbsarbeit (die meisten Männer arbeiten Vollzeit und viele von ihnen leisten Überstunden, fast die Hälfte der Frauen arbeiten Teilzeit) entspricht die ungleiche Verteilung von unbezahlter Arbeit zwischen den Geschlechtern: insgesamt wird die unbezahlte Arbeit zu zwei Dritteln von Frauen erbracht, bei erwerbstätigen Frauen liegt der Anteil immer noch bei 62,6 %.

Vor vierzig Jahren fand die letzte allgemeine, gesetzliche Arbeitszeitverkürzung auf 40 Stunden wöchentlich, 8 Stunden täglich statt. Ein langjährige Forderung der ArbeiterInnenbewegung wurde damals umgesetzt. Vierzig Jahre später ist es höchste Zeit, weitere Schritte in Richtung einer gerechteren Verteilung von Arbeit, Zeit und Geld zu setzen.

 

Beantragt von: Stefan Buger
Mitgliedsnummer: 08538816

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